Von Taimoor Ismail · Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Kurzantwort
Elterngeld ersetzt 65–67 % Ihres durchschnittlichen Netto-Einkommens der zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt dafür die Laufzeit. Seit Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr.
Elterngeldrechner 2026
Berechnen Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Boni und den Check der 175.000-€-Grenze.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Einkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Daraus ergibt sich die Ersatzrate nach § 2 BEEG:
| Ø Netto pro Monat | Ersatzrate |
|---|---|
| unter 1.000 € | 67 % |
| 1.000 bis 1.200 € | gleitend von 67 % auf 65 % |
| ab 1.200 € | 65 % |
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte des Basisbetrags – also zwischen 150 € und 900 € monatlich.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Vergleich
Sie können Basiselterngeld und ElterngeldPlus auch kombinieren und zwischen den Varianten wechseln. Der Partnerschaftsbonus kommt für Paare infrage, die nach der Geburt beide in Teilzeit arbeiten:
| Basiselterngeld | ElterngeldPlus | Partnerschaftsbonus | |
|---|---|---|---|
| Höhe pro Monat | 65–67 % des Nettos, 300–1.800 € | Hälfte des Basisbetrags, 150–900 € | 4 zusätzliche Plus-Monate |
| Maximale Dauer | 12 Monate (14 mit Partnermonaten) | 24 Monate (28 mit Partnermonaten) | zusätzlich zu den Plus-Monaten |
| Für wen geeignet | Wer nach der Geburt ganz pausiert oder nur wenig arbeitet | Wer länger zu Hause bleiben oder früh in Teilzeit arbeiten möchte | Beide Eltern arbeiten gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche in Teilzeit |
Die 175.000-Euro-Grenze: Das wird oft missverstanden
Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch auf Elterngeld, sobald das zu versteuernde Einkommen 175.000 € im Jahr übersteigt.
Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen – also das Einkommen nach allen Abzügen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Nicht auf das Bruttogehalt! Das wird häufig verwechselt und ist der größte Irrtum rund um die Einkommensgrenze.
Ein Beispiel: Ein Paar mit zusammen rund 207.000 € Bruttojahreseinkommen kann nach Abzügen durchaus die 175.000-€-Grenze beim zu versteuernden Einkommen erreichen – und hätte dann keinen Anspruch mehr. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihr zu versteuerndes Einkommen (z. B. im letzten Steuerbescheid), nicht Ihr Brutto.
Steuerklasse vor der Geburt optimieren
Das Elterngeld richtet sich nach Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt: Je höher das Netto, desto höher das Elterngeld. Deshalb kann sich die Wahl der Steuerklasse direkt auszahlen.
Für verheiratete Paare mit ungleichen Einkommen kann die Kombination III/V das Netto des Elternteils erhöhen, der das Elterngeld bezieht – und damit auch das Elterngeld selbst.
Wichtig: Der Steuerklassenwechsel muss mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam werden, damit er für die Elterngeldberechnung zählt. Planen Sie also rechtzeitig. Mit unserem Steuerklassenrechner vergleichen.
Antrag stellen: Das brauchen Sie
Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist – je nach Bundesland online oder per Formular. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt (z. B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheid)
- Nachweis über Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss, falls bezogen
- Identitätsnachweis und ggf. Aufenthaltstitel
Beachten Sie die Frist: Elterngeld wird rückwirkend für höchstens drei Lebensmonate vor Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag also spätestens drei Monate nach der Geburt.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch haben Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem Haushalt leben, höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen Verwandte können Elterngeld erhalten.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Basiselterngeld gibt es für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes – mit zwei Partnermonaten für bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus läuft bis zu 24 Monate (28 mit Partnermonaten); der Partnerschaftsbonus fügt vier weitere Plus-Monate hinzu.
Was gilt für Selbstständige?
Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Bei ihnen wird der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt herangezogen – in der Regel also der letzte Einkommensteuerbescheid.
Wird Elterngeld aufs Bürgergeld angerechnet?
Ja, Elterngeld wird grundsätzlich als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch einen Elterngeldfreibetrag: Bis zu 300 € monatlich bleiben anrechnungsfrei, wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde.
Was gibt es bei Zwillingen oder Mehrlingen?
Bei Mehrlingen gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 € pro Monat zusätzlich zum Elterngeld. Bei Zwillingen erhalten Sie also Ihr reguläres Elterngeld plus 300 € monatlich – auch beim ElterngeldPlus.
Muss ich Elterngeld versteuern?
Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, mit dem Ihr übriges Einkommen versteuert wird. Geben Sie es deshalb unbedingt in der Steuererklärung an.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus beträgt pro Monat die Hälfte des Basiselterngelds, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. In Summe erhalten Sie über die gesamte Laufzeit etwa gleich viel – Plus lohnt sich vor allem, wenn Sie früh in Teilzeit arbeiten möchten.
Kann ich während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten?
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche sind erlaubt. Das erzielte Einkommen wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet – bei ElterngeldPlus wirkt sich das meist günstiger aus als beim Basiselterngeld.
Quellen
- Familienportal des Bundes – Elterngeld
- § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes (gesetze-im-internet.de)
- BMFSFJ – Elterngeld
Hinweis: Alle Angaben und Berechnungen auf dieser Seite sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bitte beachten Sie außerdem den Progressionsvorbehalt: Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen.
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