Der Stundenlohn berechnet sich aus Bruttogehalt ÷ Arbeitsstunden pro Monat. Bei 3.000 € brutto und 173,33 Stunden (40h/Woche) sind das 17,31 € Stundenlohn. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 €.
Stundenlohn-Rechner
Bruttomonatsgehalt und Wochenstunden eingeben.
Hinweis: Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12. Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stundenrechner Lohn: Stundenlohn und Monatslohn berechnen
Ein Stundenrechner Lohn berechnet aus Ihrem Stundenlohn den Monatslohn — und umgekehrt. Beispiel: 20 € Stundenlohn bei 40 Wochenstunden ergeben rund 3.466,67 € Bruttomonatslohn (40 × 52 ÷ 12). Das ausführliche Brutto/Netto-Beispiel finden Sie weiter unten im Abschnitt „Brutto/Netto: Was bleibt vom Stundenlohn?“.
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Zum Rechner: Stundenlohn-Rechner
Stundenlohn berechnen: Formel
Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ monatliche Arbeitsstunden. Monatliche Arbeitsstunden = Wochenstunden × 4,333.
| Wochenstunden | Stunden/Monat | Stundenlohn bei 3.000 € |
|---|---|---|
| 40h | 173,33h | 17,31 € |
| 38h | 164,67h | 18,22 € |
| 35h | 151,67h | 19,78 € |
| 30h | 130,00h | 23,08 € |
| 20h | 86,67h | 34,62 € |
Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, mit wenigen Ausnahmen (Azubis, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, ehrenamtliche Tätigkeiten). Bei 40 Stunden/Woche entspricht das einem Mindest-Monatsbrutto von 2.409,33 €.
Ob Sie diesen Rechner als Stundenlohn- oder als Mindestlohnrechner nutzen: Entscheidend ist der Vergleich Ihres vertraglichen Stundenlohns mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Unterschreitet Ihr tatsächlicher Stundenlohn den Mindestlohn, können Sie die Differenz grundsätzlich von Ihrem Arbeitgeber nachfordern.
Monatslohn bei Mindestlohn 2026
| Wochenstunden | Monatsstunden (Ø) | Bruttolohn pro Monat |
|---|---|---|
| 20 | 86,67 | 1.204,67 € |
| 30 | 130,00 | 1.807,00 € |
| 37,5 | 162,50 | 2.258,75 € |
| 40 | 173,33 | 2.409,33 € |
Alle Werte sind Bruttowerte ohne Zuschläge und Sonderzahlungen, berechnet mit dem durchschnittlichen Monat (Wochenstunden × 52 ÷ 12, also rund 4,33 Wochen pro Monat).
Ausblick 2027: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Bei 40 Wochenstunden entspricht das 2.530,67 € brutto im Monat. Auch die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 € pro Monat — was das für geringfügig Beschäftigte bedeutet, zeigt unser Minijob-Rechner.
Wie viel sind 13,90 € Stundenlohn im Monat?
Bei 40 Wochenstunden (173,33 Stunden im Monat) ergeben 13,90 € Stundenlohn 2.409,33 € brutto pro Monat. Bei 20 Wochenstunden in Teilzeit sind es 1.204,67 €. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Tabelle oben.
Brutto/Netto: Was bleibt vom Stundenlohn?
Vom Brutto-Stundenlohn gehen ab: Lohnsteuer (je nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (ggf.), Sozialversicherung (~20% Arbeitnehmeranteil). Beispiel: 20 € Stundenlohn bei Steuerklasse I ≈ 12-13 € netto pro Stunde.
Beispiel: 20 € Stundenlohn — brutto zu netto (2026)
Viele möchten wissen, was von einem bestimmten Stundenlohn nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Das folgende Beispiel zeigt die Rechnung für 20 € Stundenlohn bei 40 Wochenstunden im Jahr 2026. Es dient der Orientierung — Ihre persönlichen Werte hängen unter anderem von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.
Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder, gesetzlich kranken- und pflegeversichert (amtlicher durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag, nicht Sachsen), keine Freibeträge. Bruttolohn: 20 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden = 800 € pro Woche, also 41.600 € pro Jahr bzw. 3.466,67 € pro Monat (Monatsstunden Ø 173,33 = 40 × 52 ÷ 12).
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Bruttolohn | 3.466,67 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I) | − 397,75 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil 7,3 %) | − 253,07 € |
| KV-Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil 1,45 % des amtlichen Ø-Satzes von 2,9 %) | − 50,27 € |
| Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil 2,4 %: 1,8 % Grundanteil + 0,6 % Kinderlosenzuschlag; regulärer Gesamtbeitragssatz 3,6 %, für Kinderlose insgesamt 4,2 %) | − 83,20 € |
| Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil 9,3 %) | − 322,40 € |
| Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil 1,3 %) | − 45,07 € |
| Nettolohn (Abzüge gesamt 1.151,76 €) | 2.314,91 € |
Vom Bruttolohn bleiben in diesem Beispiel rund 67 % netto. Mit Kirchensteuer, einer anderen Steuerklasse oder einem abweichenden Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse fällt der Nettolohn anders aus. Die Lohnsteuer wurde mit dem amtlichen Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums (BMF) für 2026 berechnet; alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte und keine Lohnabrechnung.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Teilen Sie Ihr Brutto-Monatsgehalt durch Ihre monatlichen Arbeitsstunden. Bei 40h/Woche sind das 173,33 Stunden/Monat (40 × 4,333). Beispiel: 3.500 € ÷ 173,33h = 20,19 € Stundenlohn.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?
Bei 40h/Woche: 173,33 Stunden. Bei 38h: 164,67h. Bei 35h: 151,67h. Formel: Wochenstunden × 4,333 (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Was ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € brutto pro Stunde seit 1.1.2026. Bei Vollzeit (40h) sind das mindestens 2.409,33 € brutto im Monat.
Wie rechne ich Monatsgehalt in Stundenlohn um?
Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,333).
Ist der Stundenlohn brutto oder netto?
Stellenangebote nennen fast immer den Brutto-Stundenlohn. Netto bleibt je nach Steuerklasse etwa 60-70% übrig.
Was berechnet ein Stundenrechner Lohn?
Ein Stundenrechner Lohn rechnet Stundenlohn und Monatslohn ineinander um: Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Umgekehrt gilt: Stundenlohn = Monatslohn ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Beispiel: 20 € × 40 × 52 ÷ 12 = 3.466,67 €.
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