Minijob-Rechner

Von Taimoor Ismail · Aktualisiert am 5. Oktober 2026

Wie viele Stunden dürfen Sie im Minijob arbeiten? Der Minijob-Rechner zeigt Ihnen anhand der Verdienstgrenze von 603 € pro Monat (Stand 2026), wie viele Stunden Sie maximal arbeiten können – oder prüft, ob Ihr Verdienst innerhalb der Grenze liegt.

 
 

Grenze 2026: 603 € pro Monat. Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.


Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Im Minijob (geringfügige Beschäftigung) dürfen Sie 2026 maximal 603 € pro Monat verdienen. Wie viele Stunden das sind, hängt von Ihrem Stundenlohn ab: Teilen Sie einfach 603 € durch Ihren Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 € (2026) sind das 603 ÷ 13,90 = 43,38 Stunden pro Monat – also etwa 10 Stunden pro Woche.

Formel

Max. Monatsstunden = 603 € ÷ Stundenlohn

Monatsverdienst = Wochenstunden × 4,33 × Stundenlohn

Beispiel: 15 € Stundenlohn → 603 ÷ 15 = 40,2 Stunden pro Monat.

Beispiel: 12 Stunden pro Woche zu 14 €

12 × 4,33 = 51,96 Stunden pro Monat.

51,96 × 14 € = 727,44 € → über der 603-€-Grenze: Das wäre kein Minijob mehr.

Tabelle: Max. Stunden bei 603 € Grenze

Maximalstunden pro Monat (und ca. pro Woche):

StundenlohnMax. Std./Monatca. Std./Woche
13,90 €43,3810,0
14,00 €43,079,9
15,00 €40,209,3
16,00 €37,698,7
18,00 €33,507,7
20,00 €30,157,0
25,00 €24,125,6

Wichtig zu wissen (Stand 2026)

  • Minijobgrenze 2026: 603 € pro Monat
  • Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde – gilt auch für Minijobber
  • Die Grenze wird regelmäßig angepasst – prüfen Sie bei Bedarf die aktuellen Werte
  • Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verdienen Sie regelmäßig mehr als 603 €? Dann gilt der Übergangsbereich (Midijob) – berechnen Sie Ihre Beiträge mit unserem Midijob-Rechner.

Minijob 2027: Das ändert sich zum 1. Januar 2027

Die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung greift: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Die Erhöhung ist bereits per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen worden (Beschluss des Bundeskabinetts vom 29.10.2025 auf Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025) – es handelt sich also um geltendes Recht. Für Minijobber und Arbeitgeber ändern sich dadurch mehrere Werte.

Die neuen Werte 2027

  • Mindestlohn: 14,60 € pro Stunde (2026: 13,90 €)
  • Minijob-Verdienstgrenze: 633 € pro Monat (2026: 603 €) – dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt
  • Midijob-Übergangsbereich: beginnt dann bei 633,01 € (aus der Kopplung an den Mindestlohn berechnet) – Details zum Midijob 2027
  • Pauschalsteuer auf Minijobs: steigt von 2 % auf 5 % (zahlt der Arbeitgeber)
  • Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: steigt von 13 % auf 17,5 % (zahlt der Arbeitgeber; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29.07.2026)

Am Netto der Minijobber ändert sich dadurch zunächst nichts – die höheren Pauschalen trägt allein der Arbeitgeber.

Minijob-Vergleich 2025 / 2026 / 2027

 202520262027
Mindestlohn12,82 €13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze556 €603 €633 €

Hinweis: Der Rechner auf dieser Seite rechnet mit den Werten für 2026. Die 2027-Werte werden zum Jahreswechsel übernommen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

633 € pro Monat. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt daher automatisch mit der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 € pro Stunde.

Steigt der Mindestlohn 2027 wirklich?

Ja. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde. Die Erhöhung ist bereits per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und damit geltendes Recht.

Was ändert sich für Arbeitgeber 2027?

Arbeitgeber zahlen ab 2027 höhere Pauschalabgaben auf Minijobs: Die Pauschalsteuer steigt von 2 % auf 5 %, der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 % auf 17,5 %. Am Netto der Beschäftigten ändert sich dadurch zunächst nichts.

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BMAS), Deutsche Rentenversicherung, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Maximal 603 € pro Monat (Stand 2026) verdienen. Die Stunden erhalten Sie aus 603 € ÷ Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das ca. 43,4 Stunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche.

Was passiert, wenn ich über 603 € im Monat verdiene?

Dann liegt kein Minijob (keine geringfügige Beschäftigung) mehr vor – das Arbeitsverhältnis wird sozialversicherungspflichtig. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Arbeitgeber oder der Minijob-Zentrale.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) gilt auch für Minijobber.

Wie rechne ich Wochenstunden in Monatsstunden um?

Wochenstunden × 4,33 = Monatsstunden (Durchschnittswert).

Wo finde ich einen Stundenzettel für den Minijob?

Auf unserer Seite Stundenzettel Minijob finden Sie passende Vorlagen.

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