Von Taimoor Ismail · Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Kurzantwort: Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts – 67 %, wenn Sie mindestens ein Kind haben. Die Bezugsdauer liegt je nach Alter und Beitragszeit zwischen 6 und 24 Monaten. Wer selbst kündigt oder vertragswidrig handelt, erhält zunächst eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III). Der Rechner unten schätzt Höhe und Dauer für 2026.
Arbeitslosengeld berechnen
BBG 2026: Es wird mit der Beitragsbemessungsgrenze 2026 (Rentenversicherung) von 8.450 €/Monat gerechnet.
⏸ Sperrzeit beachten: Wer selbst kündigt oder durch vertragswidriges Verhalten die Kündigung verursacht, erhält eine Sperrzeit von 12 Wochen – in dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt (§ 159 SGB III).
⚠ Wichtig – Progressionsvorbehalt: Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen – bei der Steuererklärung kann eine Nachzahlung entstehen.
Pflichtveranlagung: Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben – auch dann, wenn er sonst keine abgeben müsste.
Unverbindliche Schätzung: Der Rechner nutzt ein vereinfachtes pauschaliertes Netto (Steuerklasse I angenommen). Die Agentur für Arbeit rechnet mit amtlichen Tabellen – das Ergebnis ist keine amtliche Festsetzung und keine Rechtsberatung.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts – mit mindestens einem Kind 67 % (§ 129 SGB III). Das pauschalierte Netto ist ein vereinfachter Nettowert: Vom Brutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen pauschal abgezogen. Verdienste oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 € monatlich) zählen nur bis zu dieser Grenze. Ausgezahlt wird ein Tagessatz – der Monatsbetrag entspricht dem Tagessatz mal 30.
Beispiel: 3.500 € brutto im Monat, 35 Jahre alt, kein Kind, 24 Beitragsmonate. Nach der vereinfachten Berechnung im Rechner oben ergibt das einen Tagessatz von 47,04 € – also etwa 1.411 € Arbeitslosengeld im Monat bei 60 % Ersatzrate und 12 Monaten Anspruchsdauer.
Wie lange gibt es ALG I? (Anspruchsdauer)
Die Anspruchsdauer hängt von Ihrem Alter und den Beitragsmonaten in den letzten 30 Monaten ab (§ 147 SGB III, vereinfacht):
| Alter | Beitragsmonate (in 30 Monaten) | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| unter 50 Jahre | 24 | 12 Monate |
| unter 50 Jahre | 20 | 10 Monate |
| unter 50 Jahre | 16 | 8 Monate |
| unter 50 Jahre | 12 | 6 Monate |
| ab 50 Jahre | 30 | 15 Monate |
| ab 55 Jahre | 36 | 18 Monate |
| ab 58 Jahre | 48 | 24 Monate |
Voraussetzung ist immer die Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist). Die höhere altersabhängige Dauer ersetzt die kürzere Dauer aus der Basistabelle, sobald ihre Bedingungen erfüllt sind.
Sperrzeit: 12 Wochen bei Eigenkündigung
Wer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder durch vertragswidriges Verhalten – zum Beispiel eine fristlose Kündigung wegen Fehlverhaltens – seine Arbeitslosigkeit selbst verursacht, erhält eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III). In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt; die Sperrzeit verkürzt außerdem die gesamte Anspruchsdauer.
Auch ein Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch wird wie eine Eigenkündigung behandelt: Ohne wichtigen Grund droht die zwölfwöchige Sperrzeit. Lassen Sie sich vor der Unterschrift unbedingt beraten.
Ausnahme: wichtiger Grund. Liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor – etwa eine Erkrankung, unzumutbare Arbeitsbedingungen oder ein notwendiger Umzug aus familiären Gründen –, entfällt die Sperrzeit. Die Agentur für Arbeit prüft das im Einzelfall; legen Sie Ihre Gründe daher am besten schriftlich und mit Nachweisen dar.
Bei Meldeversäumnissen oder abgelehnten Jobangeboten gelten kürzere Sperrzeiten (ein bis zwei Wochen) – die 12-Wochen-Sperrzeit betrifft die Arbeitsaufgabe.
ALG I und Steuer: Der Progressionsvorbehalt
Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei – es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Das ALG I wird zwar nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen im selben Jahr – zum Beispiel auf Lohn aus einer neuen Stelle oder auf Mieteinnahmen. Bei der Steuererklärung kann dadurch eine Nachzahlung entstehen.
Pflichtveranlagung: Wer in einem Jahr Arbeitslosengeld bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben – auch dann, wenn er sonst keine abgeben müsste. Planen Sie daher frühzeitig eine mögliche Nachzahlung ein.
Voraussetzungen im Überblick
- Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten.
- Arbeitslosmeldung: persönlich bei der Agentur für Arbeit – arbeitsuchend spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, arbeitslos spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.
- Eigenbemühungen: aktive Jobsuche und Bewerbungen; Vermittlungsvorschläge der Agentur wahrnehmen.
- Verfügbarkeit: dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und zumutbare Arbeit annehmen.
Häufige Fragen
Was zählt als Beitragsmonat?
Als Beitragsmonate zählen Monate mit Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung – in der Regel sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auch bestimmte Ersatzzeiten, etwa Krankengeldbezug oder Wehr- und Zivildienst, können mitzählen.
Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch wird wie eine Eigenkündigung behandelt: Ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III). Lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten und dokumentieren Sie einen wichtigen Grund.
Wird das Arbeitslosengeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Arbeitslosengeld I ist die vorrangige Leistung. Reicht es nicht zum Leben, können Sie aufstockend Bürgergeld beantragen; nach dem Ende von ALG I kommt bei Bedürftigkeit ebenfalls Bürgergeld (SGB II) infrage.
Kann ich zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?
Ja. Bis zu 165 € im Monat sind anrechnungsfrei; ein höherer Nebenverdienst wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden und darf 15 Stunden pro Woche nicht erreichen.
Was kommt nach dem Arbeitslosengeld?
Endet der Anspruch, können Sie bei Bedürftigkeit Bürgergeld (SGB II) beim Jobcenter beantragen. Prüfen Sie außerdem frühzeitig Weiterbildungs- und Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit.
Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich arbeitsuchend melden, spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos. Verspätete Meldungen können eine einwöchige Sperrzeit auslösen.
Wie wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?
Monatlich nachträglich auf Ihr Konto. Berechnet wird ein Tagessatz (pauschaliertes Netto geteilt durch 365 mal Ersatzrate); der Monatsbetrag entspricht dem Tagessatz mal 30.
Führt eine Abfindung zum Ruhen des Arbeitslosengelds?
Eine Abfindung kann das Arbeitslosengeld teilweise ruhen lassen (§ 158 SGB III), wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wurde. Die Agentur für Arbeit prüft das im Einzelfall.
Quellen
- § 129 SGB III – Arbeitslosengeld: gesetze-im-internet.de/sgb_3/__129.html
- § 147 SGB III – Anspruchsdauer: gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
- § 159 SGB III – Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe: gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
- § 32b EStG – Progressionsvorbehalt: gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html
- Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld: arbeitsagentur.de – Arbeitslosengeld
Stand: Oktober 2026.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis eines vereinfachten pauschalierten Nettos (Steuerklasse I angenommen). Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Festsetzungen der Agentur für Arbeit.
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