Von Taimoor Ismail · Aktualisiert am 5. Oktober 2026
Wie viele Stunden dürfen Sie im Minijob arbeiten? Der Minijob-Rechner zeigt Ihnen anhand der Verdienstgrenze von 603 € pro Monat (Stand 2026), wie viele Stunden Sie maximal arbeiten können – oder prüft, ob Ihr Verdienst innerhalb der Grenze liegt.
Grenze 2026: 603 € pro Monat. Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Im Minijob (geringfügige Beschäftigung) dürfen Sie 2026 maximal 603 € pro Monat verdienen. Wie viele Stunden das sind, hängt von Ihrem Stundenlohn ab: Teilen Sie einfach 603 € durch Ihren Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 € (2026) sind das 603 ÷ 13,90 = 43,38 Stunden pro Monat – also etwa 10 Stunden pro Woche.
Formel
Max. Monatsstunden = 603 € ÷ Stundenlohn
Monatsverdienst = Wochenstunden × 4,33 × Stundenlohn
Beispiel: 15 € Stundenlohn → 603 ÷ 15 = 40,2 Stunden pro Monat.
Beispiel: 12 Stunden pro Woche zu 14 €
12 × 4,33 = 51,96 Stunden pro Monat.
51,96 × 14 € = 727,44 € → über der 603-€-Grenze: Das wäre kein Minijob mehr.
Tabelle: Max. Stunden bei 603 € Grenze
Maximalstunden pro Monat (und ca. pro Woche):
| Stundenlohn | Max. Std./Monat | ca. Std./Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € | 43,38 | 10,0 |
| 14,00 € | 43,07 | 9,9 |
| 15,00 € | 40,20 | 9,3 |
| 16,00 € | 37,69 | 8,7 |
| 18,00 € | 33,50 | 7,7 |
| 20,00 € | 30,15 | 7,0 |
| 25,00 € | 24,12 | 5,6 |
Wichtig zu wissen (Stand 2026)
- Minijobgrenze 2026: 603 € pro Monat
- Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde – gilt auch für Minijobber
- Die Grenze wird regelmäßig angepasst – prüfen Sie bei Bedarf die aktuellen Werte
- Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verdienen Sie regelmäßig mehr als 603 €? Dann gilt der Übergangsbereich (Midijob) – berechnen Sie Ihre Beiträge mit unserem Midijob-Rechner.
Minijob 2027: Das ändert sich zum 1. Januar 2027
Die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung greift: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Die Erhöhung ist bereits per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen worden (Beschluss des Bundeskabinetts vom 29.10.2025 auf Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025) – es handelt sich also um geltendes Recht. Für Minijobber und Arbeitgeber ändern sich dadurch mehrere Werte.
Die neuen Werte 2027
- Mindestlohn: 14,60 € pro Stunde (2026: 13,90 €)
- Minijob-Verdienstgrenze: 633 € pro Monat (2026: 603 €) – dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt
- Midijob-Übergangsbereich: beginnt dann bei 633,01 € (aus der Kopplung an den Mindestlohn berechnet) – Details zum Midijob 2027
- Pauschalsteuer auf Minijobs: steigt von 2 % auf 5 % (zahlt der Arbeitgeber)
- Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: steigt von 13 % auf 17,5 % (zahlt der Arbeitgeber; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29.07.2026)
Am Netto der Minijobber ändert sich dadurch zunächst nichts – die höheren Pauschalen trägt allein der Arbeitgeber.
Minijob-Vergleich 2025 / 2026 / 2027
| 2025 | 2026 | 2027 | |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn | 12,82 € | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze | 556 € | 603 € | 633 € |
Hinweis: Der Rechner auf dieser Seite rechnet mit den Werten für 2026. Die 2027-Werte werden zum Jahreswechsel übernommen.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 € pro Monat. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt daher automatisch mit der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 € pro Stunde.
Steigt der Mindestlohn 2027 wirklich?
Ja. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde. Die Erhöhung ist bereits per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und damit geltendes Recht.
Was ändert sich für Arbeitgeber 2027?
Arbeitgeber zahlen ab 2027 höhere Pauschalabgaben auf Minijobs: Die Pauschalsteuer steigt von 2 % auf 5 %, der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 % auf 17,5 %. Am Netto der Beschäftigten ändert sich dadurch zunächst nichts.
Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BMAS), Deutsche Rentenversicherung, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Maximal 603 € pro Monat (Stand 2026) verdienen. Die Stunden erhalten Sie aus 603 € ÷ Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das ca. 43,4 Stunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche.
Was passiert, wenn ich über 603 € im Monat verdiene?
Dann liegt kein Minijob (keine geringfügige Beschäftigung) mehr vor – das Arbeitsverhältnis wird sozialversicherungspflichtig. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Arbeitgeber oder der Minijob-Zentrale.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) gilt auch für Minijobber.
Wie rechne ich Wochenstunden in Monatsstunden um?
Wochenstunden × 4,33 = Monatsstunden (Durchschnittswert).
Wo finde ich einen Stundenzettel für den Minijob?
Auf unserer Seite Stundenzettel Minijob finden Sie passende Vorlagen.