Von Taimoor Ismail · Aktualisiert am 5. Oktober 2026
Kurzantwort: Nach § 4 ArbZG hängt die gesetzliche Mindestpause von der täglichen Arbeitszeit ab: Bis zu 6 Stunden Arbeitszeit ist keine Pause vorgeschrieben, bei mehr als 6 bis 9 Stunden müssen es insgesamt mindestens 30 Minuten sein, und über 9 Stunden sind mindestens 45 Minuten Pause fällig. Nach Arbeitsende schreibt § 5 ArbZG außerdem eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor.
Pausen-Rechner nach ArbZG
1. Die Pausenregelung im Überblick
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Beschäftigte vor Überlastung und regelt in § 4 ArbZG, wie lange die Pausen mindestens sein müssen. Entscheidend ist dabei die reine Arbeitszeit des jeweiligen Tages – also die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung ohne Pausen. Die folgende Tabelle zeigt die gesetzliche Mindestpause auf einen Blick:
| Arbeitszeit pro Tag | Gesetzliche Mindestpause |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine Pause vorgeschrieben |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | mind. 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | mind. 45 Minuten |
Wichtig: Die Regelung gilt auch für Teilzeitkräfte. Wer täglich nur vier Stunden arbeitet, hat zwar keinen gesetzlichen Pausenanspruch – der Arbeitgeber kann aber freiwillig Pausen gewähren oder im Arbeitsvertrag festlegen. Umgekehrt darf niemand auf die gesetzliche Mindestpause verzichten, auch nicht auf eigenen Wunsch.
2. Pausen richtig aufteilen
Die Mindestpause muss nicht am Stück genommen werden. Sie darf in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden – bei einem Achtstundentag also zum Beispiel zwei Pausen à 15 Minuten. Kürzere Unterbrechungen unter 15 Minuten zählen nicht als Ruhepause im Sinne des Gesetzes.
Entscheidend ist außerdem der richtige Zeitpunkt: Beschäftigte dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause arbeiten. Spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit muss also eine Pause eingelegt werden. Wann genau die Pause liegt, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts festlegen – häufig regeln Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge die genaue Lage der Pausen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten übrigens strengere Regeln nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
3. Ruhezeit: 11 Stunden ununterbrochen
Neben den Pausen während der Arbeit schützt § 5 ArbZG die Erholung zwischen zwei Arbeitstagen: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese Zeit dient der Regeneration und darf nicht durch dienstliche Anrufe oder E-Mails unterbrochen werden.
In bestimmten Branchen – etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in der Gastronomie, im Verkehrswesen oder in der Landwirtschaft – darf die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden. Die Verkürzung muss dann aber innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch die Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen werden.
4. Höchstarbeitszeit: 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden
§ 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf grundsätzlich acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Der Ausgleich erfolgt also über einen längeren Zeitraum – dauerhaft zehn Stunden am Tag sind nicht erlaubt.
Für die Pausenberechnung ist die tatsächliche Arbeitszeit des jeweiligen Tages maßgeblich: Wer an einem einzelnen Tag zehn Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause – auch wenn der Durchschnitt über das Halbjahr bei acht Stunden liegt. Umgekehrt ändert ein langer Tag nichts am grundsätzlichen 8-Stunden-Rahmen, solange der Ausgleich erfolgt.
5. Pausen werden nicht bezahlt
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden daher grundsätzlich nicht vergütet. Das gilt selbst dann, wenn Beschäftigte den Betrieb während der Pause nicht verlassen. Entscheidend für die Abgrenzung ist, dass die Pausenzeit zur freien Verfügung steht: Es darf keine Arbeitsleistung verlangt und keine Bereitschaft gefordert werden.
Anders sieht es bei Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft aus: Diese Zeiten können ganz oder teilweise als Arbeitszeit gelten und sind dann entsprechend zu vergüten. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag, denn dort können abweichende – für Beschäftigte günstigere – Regelungen stehen.
6. Zeiterfassungspflicht
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber in Deutschland ein System einführen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst werden. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes im Lichte der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Für Beschäftigte hat das einen praktischen Nutzen: Anhand der dokumentierten Zeiten lässt sich nachprüfen, ob die vorgeschriebenen Pausen, die Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeit tatsächlich eingehalten wurden. Werden Pausen regelmäßig unterschritten, wird das in der Zeiterfassung sichtbar – und der Arbeitgeber muss gegensteuern.
7. Beispiel: 8 Stunden Arbeit
Ein typischer Vollzeittag: Sie arbeiten von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und machen 30 Minuten Mittagspause. Die reine Arbeitszeit beträgt acht Stunden – damit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, die hier genau eingehalten werden. Würden Sie an einem Tag zehn Stunden arbeiten, stiege der Mindestanspruch auf 45 Minuten Pause. Probieren Sie verschiedene Arbeitszeiten direkt mit dem Rechner oben auf dieser Seite aus.
8. Häufige Fragen (FAQ)
Wie lang muss die Pause bei 8 Stunden Arbeit sein?
Bei acht Stunden Arbeitszeit schreibt § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Pause vor. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, muss aber spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit beginnen.
Wird die Pause bezahlt?
Nein. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden grundsätzlich nicht vergütet. In der Pause muss die Zeit frei verfügbar sein – es darf keine Arbeitsleistung verlangt werden.
Was gilt bei 10 Stunden Arbeit?
Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Zehn Stunden am Tag sind außerdem nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Durchschnitt von acht Stunden innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen eingehalten wird (§ 3 ArbZG).
Wie lang ist die Ruhezeit?
Nach § 5 ArbZG beträgt die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden ununterbrochen. In bestimmten Branchen darf sie auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen erfolgt.
Darf die Pause aufgeteilt werden?
Ja. Die gesetzliche Mindestpause kann in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Kürzere Unterbrechungen gelten nicht als Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Muss der Arbeitgeber Pausen kontrollieren?
Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten und deren Einhaltung sicherzustellen. Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 muss er zudem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen.
Pausenzeit Rechner: Gesetzliche Mindestpause berechnen
Ein Pausenzeit Rechner berechnet aus Ihrer täglichen Arbeitszeit die gesetzliche Mindestpause nach dem Arbeitszeitgesetz: mehr als 6 Stunden Arbeit sind es 30 Minuten, mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Beispiel: Bei 8 Stunden Arbeit beträgt die Mindestpause 30 Minuten. Die Pausenregelung im Detail finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
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Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Quellen: §§ 3, 4, 5 ArbZG (gesetze-im-internet.de/arbzg/), BAG-Pressemitteilung zum Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21).