Die monatliche Arbeitszeit wirkt auf den ersten Blick einfach: Wochenstunden mit vier multiplizieren und fertig. Genau diese Rechnung führt jedoch fast immer zu einem falschen Ergebnis. Ein Monat besteht im Durchschnitt nicht aus vier, sondern aus etwa 4,33 Wochen. Hinzu kommen Feiertage, unterschiedlich viele Arbeitstage, Pausen, Urlaub, Krankheit und wechselnde Schichten.
Entscheidend ist deshalb zuerst, welche monatliche Arbeitszeit Sie berechnen möchten:
- die durchschnittliche Monatsarbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag,
- die konkreten Sollstunden eines bestimmten Monats,
- die tatsächlich geleisteten Iststunden,
- oder die anrechenbaren Stunden für ein Arbeitszeitkonto.
Je nach Zweck gilt eine andere Berechnung.
Die monatliche Arbeitszeit auf einen Blick
Für eine durchschnittliche Berechnung verwenden Sie diese Formel:
Wöchentliche Arbeitszeit × 52 ÷ 12 = durchschnittliche monatliche Arbeitszeit
Vereinfacht:
Wochenstunden × 4,33 = Monatsstunden
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich:
40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden pro Monat
Diese 173,33 Stunden sind ein Durchschnittswert. In einem konkreten Monat können tatsächlich 160, 168, 176 oder mehr Sollstunden entstehen. Das hängt davon ab, wie viele Arbeitstage der Monat enthält und an welchen Tagen Feiertage liegen.

Drei Arten von monatlicher Arbeitszeit
Bevor Sie rechnen, sollten Sie zwischen drei Werten unterscheiden.
Durchschnittliche Monatsarbeitszeit
Die durchschnittliche Monatsarbeitszeit wird aus den vertraglichen Wochenstunden berechnet. Sie eignet sich vor allem für:
- die Umrechnung eines Monatsgehalts in einen Stundenlohn,
- Gehaltsvergleiche,
- Personalplanung,
- Kostenkalkulationen,
- langfristige Durchschnittsberechnungen.
Dieser Wert bleibt gleich, obwohl einzelne Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben.
Monatliche Sollarbeitszeit
Die Sollarbeitszeit zeigt, wie viele Stunden eine Person in einem bestimmten Monat laut Arbeitsplan leisten muss.
Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- die vereinbarten Arbeitstage,
- die tägliche Arbeitsdauer,
- gesetzliche Feiertage,
- Schichtpläne,
- Teilzeitmodelle,
- Ein- oder Austritte während des Monats.
Die Sollarbeitszeit kann daher von Monat zu Monat schwanken.
Tatsächliche Ist-Arbeitszeit
Die Ist-Arbeitszeit umfasst die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Gesetzliche Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Auch bei mehreren Arbeitgebern müssen die Arbeitszeiten für die gesetzlichen Höchstgrenzen zusammengerechnet werden.
Für ein Arbeitszeitkonto können neben den tatsächlich gearbeiteten Stunden auch Zeitgutschriften hinzukommen, etwa für Urlaub, Krankheit oder einen gesetzlichen Feiertag.
Monatliche Arbeitszeit aus den Wochenstunden berechnen
Für einen langfristigen Durchschnitt nutzen Sie die Jahresformel:
Wochenstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate
Die folgenden Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet:
| Arbeitszeit pro Woche | Durchschnitt pro Monat |
|---|---|
| 10 Stunden | 43,33 Stunden |
| 15 Stunden | 65,00 Stunden |
| 20 Stunden | 86,67 Stunden |
| 25 Stunden | 108,33 Stunden |
| 30 Stunden | 130,00 Stunden |
| 32 Stunden | 138,67 Stunden |
| 35 Stunden | 151,67 Stunden |
| 37,5 Stunden | 162,50 Stunden |
| 38,5 Stunden | 166,83 Stunden |
| 39 Stunden | 169,00 Stunden |
| 40 Stunden | 173,33 Stunden |
Beispiel für eine 38,5-Stunden-Woche
38,5 × 52 ÷ 12 = 166,83 Stunden
Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt somit rund 166 Stunden und 50 Minuten.
Beispiel für eine 30-Stunden-Woche
30 × 52 ÷ 12 = 130 Stunden
Bei gleichmäßiger Verteilung auf fünf Arbeitstage entspricht das sechs Stunden pro Arbeitstag.
Beispiel für eine 20-Stunden-Woche
20 × 52 ÷ 12 = 86,67 Stunden
Die Dezimalstelle 0,67 entspricht ungefähr 40 Minuten. Der Wert kann daher auch als 86 Stunden und 40 Minuten dargestellt werden.

Warum wird mit 4,33 gerechnet?
Ein Jahr umfasst rechnerisch 52 Wochen. Verteilt auf zwölf Monate ergibt sich:
52 ÷ 12 = 4,3333
Deshalb wird die wöchentliche Arbeitszeit häufig mit 4,33 multipliziert.
Die Rechnung mit nur vier Wochen würde bei einer 40-Stunden-Woche lediglich 160 Monatsstunden ergeben. Auf das Jahr hochgerechnet wären das 1.920 Stunden. Eine 40-Stunden-Woche über 52 Wochen ergibt jedoch 2.080 Stunden. Die einfache Vier-Wochen-Methode unterschätzt die Arbeitszeit somit deutlich.
4,33 oder 4,35: Welcher Faktor ist richtig?
In manchen Lohnabrechnungen und Arbeitszeitrechnern erscheint der Faktor 4,35 statt 4,33.
Der Unterschied entsteht durch verschiedene Berechnungsweisen:
- 4,33 basiert auf 52 Wochen pro Jahr.
- Etwa 4,35 basiert auf den durchschnittlichen Kalendertagen eines Jahres, die in Wochen und anschließend in Monate umgerechnet werden.
Beide Faktoren liefern Näherungswerte. Bei einer 40-Stunden-Woche entstehen folgende Ergebnisse:
- Mit 4,33: 173,20 Stunden
- Mit 52 ÷ 12: 173,33 Stunden
- Mit 4,35: 174,00 Stunden
Für eine private Überschlagsrechnung reicht meist der Faktor 4,33. Bei Lohnabrechnungen, Tarifverträgen oder betrieblichen Arbeitszeitkonten sollte jedoch die im Unternehmen festgelegte Berechnungsmethode verwendet werden.
Für einen einzelnen Monat ist keiner dieser Faktoren wirklich präzise. Dort sollten die konkreten Arbeitstage berechnet werden.

Arbeitszeit für einen bestimmten Monat berechnen
Möchten Sie die exakten Sollstunden eines Monats bestimmen, benötigen Sie den Kalender und den vereinbarten Arbeitsplan.
Bei einer gleichmäßigen Fünf-Tage-Woche gilt:
Arbeitstage im Monat × tägliche Arbeitszeit = monatliche Sollarbeitszeit
Als Arbeitstage zählen dabei nur die Tage, an denen laut Arbeitsvertrag oder Dienstplan gearbeitet werden müsste.
Schritt 1: Tägliche Arbeitszeit bestimmen
Bei gleichmäßiger Verteilung:
Wochenstunden ÷ Arbeitstage pro Woche = Arbeitsstunden pro Tag
Beispiel:
40 Wochenstunden ÷ 5 Arbeitstage = 8 Stunden pro Tag
Bei 30 Wochenstunden auf fünf Tage:
30 ÷ 5 = 6 Stunden pro Tag
Schritt 2: Geplante Arbeitstage zählen
Zählen Sie alle Tage des Monats, an denen die Person regulär arbeiten würde. Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche sind das meist Montag bis Freitag.
Wochenenden werden nur berücksichtigt, wenn sie zum vereinbarten Arbeitsplan gehören.
Schritt 3: Feiertage prüfen
Ein gesetzlicher Feiertag reduziert die zu leistende Arbeitszeit nur dann, wenn er auf einen Tag fällt, an dem die Person normalerweise gearbeitet hätte.
Ein Feiertag am Samstag verändert die Sollzeit einer Person mit einer Montag-bis-Freitag-Woche nicht. Arbeitet eine Teilzeitkraft nur montags, mittwochs und freitags, wirkt sich ein Feiertag am Dienstag ebenfalls nicht auf ihre Arbeitszeit aus.
Für Arbeitszeit, die allein wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, ist grundsätzlich das Entgelt zu zahlen, das ohne den Arbeitsausfall angefallen wäre.
Schritt 4: Sollstunden berechnen
Angenommen, ein Monat enthält 22 Wochentage von Montag bis Freitag. Auf einen Mittwoch fällt ein gesetzlicher Feiertag. Bei acht Stunden täglicher Arbeitszeit ergibt sich:
21 tatsächliche Arbeitstage × 8 Stunden = 168 Sollstunden

Unternehmen führen Feiertage in Arbeitszeitkonten nicht immer auf dieselbe Weise. Häufig kommen zwei Methoden vor.
Methode 1: Feiertag direkt aus der Sollzeit herausrechnen
Der Monat enthält 22 mögliche Arbeitstage und einen Feiertag:
21 Arbeitstage × 8 Stunden = 168 Sollstunden
Die Person arbeitet an den verbleibenden 21 Tagen jeweils acht Stunden und erreicht damit ihre Sollzeit.
Methode 2: Feiertag als Zeitgutschrift erfassen
Die ursprüngliche Sollzeit beträgt:
22 Tage × 8 Stunden = 176 Stunden
Anschließend werden gebucht:
- 168 tatsächlich gearbeitete Stunden,
- 8 Stunden Feiertagsgutschrift.
Das Arbeitszeitkonto erreicht ebenfalls 176 anrechenbare Stunden.
Beide Methoden können zum gleichen Ergebnis führen. Wichtig ist, einen Feiertag nicht doppelt zu berücksichtigen. Wer ihn bereits aus den Solltagen entfernt, darf ihn nicht noch einmal als zusätzliche Arbeitsstunde hinzurechnen.
Monatliche Arbeitszeit bei Teilzeit berechnen
Bei Teilzeit reicht es nicht immer, nur die Wochenstunden zu kennen. Auch die Verteilung auf die Wochentage ist wichtig.
Gleichmäßige Teilzeit an fünf Tagen
Eine Person arbeitet 25 Stunden pro Woche an fünf Tagen:
25 ÷ 5 = 5 Stunden pro Tag
Hat ein Monat 21 reguläre Arbeitstage, beträgt die Sollarbeitszeit:
21 × 5 = 105 Stunden
Teilzeit an drei festen Tagen
Eine Person arbeitet montags, mittwochs und freitags jeweils acht Stunden. Die Wochenarbeitszeit beträgt 24 Stunden.
Enthält ein Monat insgesamt 13 dieser persönlichen Arbeitstage, ergibt sich:
13 × 8 = 104 Stunden
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen dieser 13 Tage, reduziert sich die tatsächlich zu leistende Zeit entsprechend. Ein Feiertag an einem Dienstag hätte dagegen keine Auswirkung.
Unterschiedlich lange Arbeitstage
Eine Person arbeitet:
- montags 8 Stunden,
- dienstags 8 Stunden,
- donnerstags 6 Stunden.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 22 Stunden.
In einem Monat gibt es vier Montage, fünf Dienstage und vier Donnerstage. Ein Dienstag ist ein gesetzlicher Feiertag.
Die Berechnung lautet:
- Montage: 4 × 8 = 32 Stunden
- verbleibende Dienstage: 4 × 8 = 32 Stunden
- Donnerstage: 4 × 6 = 24 Stunden
Monatliche Arbeitszeit: 88 Stunden
Bei unterschiedlich langen Arbeitstagen sollte jeder Wochentag separat berechnet werden. Eine pauschale Tagesarbeitszeit führt schnell zu falschen Ergebnissen.

Schichtarbeit und wechselnde Dienstpläne
Bei Schichtarbeit wird die monatliche Arbeitszeit am zuverlässigsten direkt aus dem Dienstplan ermittelt.
Für jede Schicht gilt:
Schichtende − Schichtbeginn − unbezahlte Pausen = Arbeitszeit der Schicht
Anschließend werden alle Schichten des Monats addiert.
Beispiel:
- Frühschicht: 06:00 bis 14:30 Uhr
- Anwesenheit: 8 Stunden 30 Minuten
- Pause: 30 Minuten
- Anrechenbare Arbeitszeit: 8 Stunden
Bei Nachtschichten über Mitternacht sollte die Zeit nicht nach Kalendertagen getrennt geschätzt werden. Entscheidend ist die vollständige Dauer vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende abzüglich der Pausen.
Der Arbeitgeber muss bei vereinbarter Schichtarbeit unter anderem das Schichtsystem, den Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen als wesentliche Arbeitsbedingungen dokumentieren.
Zählen Pausen zur Arbeitszeit?
Gesetzliche Ruhepausen gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Wer von 08:00 bis 16:30 Uhr anwesend ist und 30 Minuten Pause macht, hat daher acht Stunden gearbeitet, nicht achteinhalb.
Nach dem Arbeitszeitgesetz gelten folgende Mindestpausen:
| Tatsächliche Arbeitszeit | Gesetzliche Mindestpause |
|---|---|
| Bis einschließlich 6 Stunden | Keine gesetzliche Mindestpause |
| Mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| Mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf grundsätzlich nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden.
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können längere Pausen vorsehen. Für die Berechnung müssen daher die tatsächlich geltenden Pausenregelungen geprüft werden.
Typischer Rechenfehler bei Pausen
Arbeitszeit von 07:30 bis 16:00 Uhr:
- Anwesenheit: 8 Stunden 30 Minuten
- Pause: 30 Minuten
- Arbeitszeit: 8 Stunden
Die Pause darf nicht erneut abgezogen werden, wenn das Zeiterfassungssystem bereits nur die Nettoarbeitszeit ausweist.

Stunden und Minuten richtig umrechnen
Minuten dürfen nicht wie normale Dezimalstellen behandelt werden.
7 Stunden 30 Minuten sind 7,5 Stunden, nicht 7,30 Stunden.
Die Formel lautet:
Minuten ÷ 60 = Dezimalwert
| Minuten | Dezimalstunden |
|---|---|
| 10 Minuten | 0,17 Stunden |
| 15 Minuten | 0,25 Stunden |
| 20 Minuten | 0,33 Stunden |
| 30 Minuten | 0,50 Stunden |
| 40 Minuten | 0,67 Stunden |
| 45 Minuten | 0,75 Stunden |
| 50 Minuten | 0,83 Stunden |
Beispiel:
7 Stunden 45 Minuten = 7 + 45 ÷ 60 = 7,75 Stunden
Bei längeren Abrechnungszeiträumen ist es meist genauer, zunächst alle Zeiten in Minuten zu addieren und erst am Ende in Stunden umzuwandeln.
Wie werden Urlaub, Krankheit und Feiertage behandelt?
Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagsstunden müssen von tatsächlich gearbeiteten Stunden unterschieden werden.
Urlaub
Ein Urlaubstag ist keine tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Er ist jedoch ein bezahlter Freistellungstag. Das Urlaubsentgelt richtet sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, wobei zusätzlich gezahlte Überstundenvergütung ausgenommen wird.
In einem Arbeitszeitkonto werden für einen Urlaubstag üblicherweise die Stunden berücksichtigt, die laut Arbeitsplan an diesem Tag angefallen wären.
Wer montags normalerweise acht Stunden und freitags nur vier Stunden arbeitet, erhält für einen Urlaubsmontag daher nicht automatisch dieselbe Zeitgutschrift wie für einen Urlaubsfreitag.
Krankheit
Auch ein Krankheitstag zählt nicht als tatsächlich gearbeitet. Bei bestehendem Anspruch auf Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt im Krankheitsfall grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter.
Für die Zeitkontenberechnung werden in der Regel die planmäßigen Stunden des ausgefallenen Arbeitstags berücksichtigt. Einzelheiten können sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder dem verwendeten Zeiterfassungssystem ergeben.
Gesetzliche Feiertage
Ein Feiertag wird nur berücksichtigt, wenn ohne den Feiertag eine Arbeitspflicht bestanden hätte. Fällt er auf einen ohnehin freien Tag, entsteht normalerweise keine zusätzliche Zeitgutschrift.

Sollstunden, Iststunden und Überstunden berechnen
Für ein Arbeitszeitkonto gilt als grundlegende Rechnung:
Anrechenbare Iststunden − Sollstunden = Zeitdifferenz
Zu den anrechenbaren Iststunden können gehören:
- tatsächlich geleistete Arbeitsstunden,
- Urlaubsgutschriften,
- Krankheitsstunden,
- Feiertagsstunden,
- genehmigte Fortbildungszeiten,
- andere betriebliche Zeitgutschriften.
Beispiel mit Überstunden
Monatliche Sollzeit: 168 Stunden
Anrechenbare Istzeit: 176 Stunden
176 − 168 = 8 Plusstunden
Beispiel mit Minusstunden
Monatliche Sollzeit: 168 Stunden
Anrechenbare Istzeit: 164 Stunden
164 − 168 = −4 Stunden
Das rechnerische Plus bedeutet nicht automatisch, dass die Stunden sofort ausgezahlt werden müssen. Für Auszahlung, Freizeitausgleich, Zuschläge, Verfall und Höchstgrenzen gelten die Regelungen des Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung.
Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen
Für eine überschlägige Berechnung des Stundenlohns verwenden Sie die durchschnittlichen Monatsstunden:
Bruttomonatsgehalt ÷ durchschnittliche Monatsarbeitszeit = Bruttostundenlohn
Beispiel bei 40 Wochenstunden und 3.200 Euro Monatsgehalt:
3.200 Euro ÷ 173,33 Stunden = rund 18,46 Euro pro Stunde
Diese Berechnung eignet sich für Vergleiche und Plausibilitätsprüfungen. Sie bildet jedoch nicht zwingend alle Zuschläge, Sonderzahlungen, Bereitschaftszeiten oder tariflichen Besonderheiten ab.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Bei einem festen Monatsgehalt sollte deshalb geprüft werden, ob der rechnerische Stundenlohn unter Berücksichtigung der tatsächlich geschuldeten Arbeitszeit mindestens diese Grenze erreicht. Für eine rechtlich belastbare Bewertung können weitere Vergütungsbestandteile und Ausnahmen eine Rolle spielen.

Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen
Die umgekehrte Formel lautet:
Stundenlohn × durchschnittliche Monatsstunden = durchschnittliches Bruttomonatsgehalt
Beispiel:
- Stundenlohn: 17,50 Euro
- Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
- Durchschnittliche Monatsstunden: 173,33
17,50 × 173,33 = rund 3.033,28 Euro brutto
Bei einer Bezahlung nach tatsächlich geleisteten Stunden kann der Monatslohn schwanken. Ein Monat mit vielen Arbeitstagen führt dann häufig zu einem höheren Bruttolohn als ein kurzer Monat mit mehreren Feiertagen.
Gesetzliche Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland
Das Arbeitszeitgesetz legt keine allgemeine 40-Stunden-Woche für alle Beschäftigten fest. Es regelt vor allem den Gesundheitsschutz und die zulässige tägliche Arbeitszeit.
Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden pro Werktag eingehalten werden.
Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit muss grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Für bestimmte Branchen bestehen gesetzlich geregelte Abweichungen und Ausgleichspflichten.
Wichtig ist auch der Begriff „Werktag“: Im Arbeitszeitgesetz kann er Montag bis Samstag umfassen. Die arbeitsvertragliche Fünf-Tage-Woche ist davon zu unterscheiden.
Arbeitszeiterfassung im Betrieb und Homeoffice
Nach der vom Bundesarbeitsministerium dargestellten Rechtslage ist die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Dazu gehören grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Eine bestimmte Form ist derzeit nicht zwingend vorgeschrieben; die Erfassung kann beispielsweise elektronisch oder handschriftlich erfolgen.
Die Regeln zur Höchstarbeitszeit, zu Pausen und Ruhezeiten gelten auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit. Vertrauensarbeitszeit bedeutet daher nicht, dass Arbeitszeiten gar nicht dokumentiert werden müssen.
Für eine saubere Monatsabrechnung sollten mindestens folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum,
- Arbeitsbeginn,
- Arbeitsende,
- Pausendauer,
- Nettoarbeitszeit,
- Art einer Abwesenheit,
- Korrekturen mit Begründung.

Besonderheiten bei Arbeit auf Abruf
Bei Arbeit auf Abruf sollte die vereinbarte Wochenarbeitszeit ausdrücklich festgelegt sein. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich 20 Wochenstunden als vereinbart.
Ist keine tägliche Arbeitsdauer festgelegt, muss der Arbeitgeber die Arbeitsleistung grundsätzlich für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch nehmen. Außerdem gelten besondere Regeln für zusätzliche oder geringere Abrufstunden und die rechtzeitige Mitteilung des Arbeitseinsatzes.
Für die monatliche Berechnung sollten deshalb nicht nur die tatsächlich abgerufenen Stunden, sondern auch die vertraglich oder gesetzlich anzusetzenden Mindeststunden geprüft werden.
Arbeitszeit bei Eintritt oder Austritt im laufenden Monat
Beginnt oder endet ein Arbeitsverhältnis während des Monats, sollte die Sollzeit nur für den Zeitraum berechnet werden, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
Beispiel:
- Eintritt am 16. des Monats
- Fünf-Tage-Woche
- Acht Stunden pro Arbeitstag
- Vom 16. bis Monatsende liegen elf persönliche Arbeitstage
11 × 8 = 88 Sollstunden
Eine pauschale Halbierung der durchschnittlichen Monatsstunden kann ungenau sein. Je nach Lage der Wochenenden und Feiertage enthält die erste Monatshälfte nicht zwingend gleich viele Arbeitstage wie die zweite.
Monatliche Arbeitszeit in Excel berechnen
Bei einer regelmäßigen Montag-bis-Freitag-Woche kann in der deutschen Excel-Version beispielsweise die Funktion NETTOARBEITSTAGE.INTL verwendet werden.
Eine mögliche Formel lautet:
=NETTOARBEITSTAGE.INTL(A2;B2;1;F2:F20)*8
Dabei stehen:
A2für den ersten Tag des Monats,B2für den letzten Tag des Monats,1für ein Wochenende am Samstag und Sonntag,F2:F20für die Liste der gesetzlichen Feiertage,8für die tägliche Arbeitszeit.
Bei Teilzeit mit festen freien Wochentagen oder unterschiedlich langen Arbeitstagen ist eine eigene Kalenderzeile pro Datum meist zuverlässiger. Tragen Sie dort für jeden Tag die planmäßigen Stunden ein und summieren Sie anschließend nur die relevanten Tage.

Häufige Fehler bei der Berechnung
Mit vier Wochen pro Monat rechnen
Vier Wochen ergeben nur 28 Tage. Die meisten Monate haben 30 oder 31 Tage. Für Durchschnittswerte sollte deshalb mit 52 ÷ 12 gerechnet werden.
Pausen als Arbeitszeit mitzählen
Die Anwesenheitszeit ist nicht automatisch identisch mit der Arbeitszeit. Unbezahlte Ruhepausen müssen abgezogen werden.
Dezimalstunden falsch lesen
7 Stunden und 30 Minuten entsprechen 7,5 Stunden, nicht 7,30 Stunden.
Jeden Feiertag pauschal abziehen
Ein Feiertag reduziert die Arbeitszeit nur, wenn er auf einen persönlichen Arbeitstag fällt.
Feiertage doppelt berücksichtigen
Ein Feiertag darf nicht gleichzeitig aus den Sollstunden entfernt und ein zweites Mal als zusätzliche Gutschrift gerechnet werden.
Urlaub oder Krankheit als Minusstunden verbuchen
Bei berechtigter bezahlter Abwesenheit dürfen die ausgefallenen Planstunden nicht ohne Weiteres wie unentschuldigtes Fehlen behandelt werden.
Durchschnittsstunden mit konkreten Sollstunden vergleichen
173,33 Stunden sind der Monatsdurchschnitt einer 40-Stunden-Woche. Dieser Wert ist nicht automatisch die Sollzeit jedes einzelnen Monats.
Täglich zu stark runden
Wer jeden Arbeitstag einzeln auf Viertel- oder halbe Stunden rundet, kann über einen Monat erhebliche Abweichungen erzeugen. Rechnen Sie möglichst minutengenau und runden Sie erst am Ende.
Praktische Prüfliste
Für eine verlässliche Berechnung benötigen Sie:
- die vereinbarten Wochenstunden,
- die Anzahl der Arbeitstage pro Woche,
- die Stundenverteilung auf einzelne Wochentage,
- den betrachteten Monat,
- die Feiertage am Arbeitsort,
- den gültigen Dienst- oder Schichtplan,
- die Pausenregelung,
- Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Abwesenheitstage,
- die betriebliche Methode für Zeitgutschriften,
- die Rundungsregeln des Arbeitgebers.
Bei Abweichungen zwischen eigener Rechnung und Lohnabrechnung lohnt sich zuerst ein Blick in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Zeiterfassungsbericht.

Häufig gestellte Fragen
Wie viele monatliche Arbeitsstunden hat eine 40-Stunden-Woche?
Im Durchschnitt sind es 173,33 Stunden pro Monat. Die konkrete Sollzeit eines einzelnen Monats richtet sich jedoch nach den tatsächlichen Arbeitstagen, Feiertagen und dem Arbeitsplan.
Wie viele Monatsstunden entsprechen 38,5 Wochenstunden?
Die Rechnung lautet: 38,5 × 52 ÷ 12. Das Ergebnis beträgt durchschnittlich 166,83 Stunden pro Monat.
Wie viele Stunden pro Monat sind 35 Wochenstunden?
Bei 35 Wochenstunden ergeben sich durchschnittlich 151,67 Monatsstunden.
Wie viele Monatsstunden hat eine 30-Stunden-Woche?
Eine 30-Stunden-Woche entspricht durchschnittlich 130 Stunden pro Monat.
Kann ich die Wochenstunden einfach mit vier multiplizieren?
Nein. Ein durchschnittlicher Monat besteht aus etwa 4,33 Wochen. Die Rechnung mit vier Wochen unterschätzt die monatliche und jährliche Arbeitszeit.
Muss ich mit 4,33 oder 4,35 rechnen?
Für eine allgemeine Durchschnittsberechnung wird häufig 4,33 verwendet. Betriebliche Abrechnungen können einen anderen Faktor vorsehen. Für einen konkreten Monat ist die Berechnung anhand der tatsächlichen Arbeitstage genauer.
Eine gesetzliche Ruhepause zählt grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Bei acht Stunden Arbeit und 30 Minuten unbezahlter Pause beträgt die Anwesenheitszeit daher achteinhalb Stunden.
Zählen Urlaubstage als Arbeitsstunden?
Urlaubstage sind keine tatsächlich gearbeiteten Stunden. Für Vergütung und Arbeitszeitkonto werden jedoch normalerweise die planmäßigen Stunden des Urlaubstags berücksichtigt.
Wie wird ein Krankheitstag berechnet?
Maßgeblich sind in der Regel die Stunden, die laut Arbeitsplan an diesem Tag gearbeitet worden wären. Die technische Buchung kann sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung richten.
Was passiert, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt?
Bei einer Person, die sonntags ohnehin nicht arbeiten müsste, reduziert dieser Feiertag die Sollarbeitszeit normalerweise nicht. Entscheidend ist immer der persönliche Arbeitsplan.
Wie werden Überstunden berechnet?
Von den anrechenbaren Iststunden werden die monatlichen Sollstunden abgezogen. Ein positives Ergebnis zeigt Plusstunden. Ob diese ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, hängt von den geltenden Vereinbarungen ab.
Kann die monatliche Arbeitszeit trotz gleichem Gehalt schwanken?
Ja. Bei einem festen Monatsgehalt bleibt die Zahlung meist konstant, während die tatsächliche Zahl der Arbeitstage und Sollstunden je nach Monat unterschiedlich sein kann.
Gelten im Homeoffice andere Arbeitszeitregeln?
Nein. Die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Zeiterfassung gelten grundsätzlich auch bei mobiler Arbeit und im Homeoffice.
Wie berechne ich Arbeitszeit bei mehreren Jobs?
Für die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen müssen die Arbeitsstunden aus allen Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet werden. Für die jeweilige Lohnabrechnung erfasst jeder Arbeitgeber jedoch nur die Stunden des eigenen Beschäftigungsverhältnisses.
Was ist die genaueste Methode zur Berechnung der monatlichen Arbeitszeit?
Für langfristige Durchschnittswerte eignet sich die Formel Wochenstunden × 52 ÷ 12. Für einen bestimmten Monat ist ein Kalender mit den persönlichen Arbeitstagen, Feiertagen, täglichen Planstunden und Pausen am genauesten.
Fazit
Wer die monatliche Arbeitszeit berechnen möchte, sollte nicht sofort mit einem pauschalen Monatsfaktor beginnen. Zuerst muss klar sein, ob ein Durchschnittswert, die konkrete Sollzeit oder die tatsächlich geleistete Arbeitszeit gesucht wird.
Für den Durchschnitt gilt:
Wochenstunden × 52 ÷ 12
Für einen bestimmten Monat gilt:
Summe aller planmäßigen Arbeitsstunden an den persönlichen Arbeitstagen
Feiertage, Pausen, Urlaub, Krankheit und unterschiedliche Tagesarbeitszeiten müssen passend zur jeweiligen Berechnung berücksichtigt werden. So entsteht ein Ergebnis, das nicht nur mathematisch stimmt, sondern auch zum Arbeitsvertrag, Dienstplan und Arbeitszeitkonto passt.
