Urlaubsanspruch berechnen: Nie wieder Urlaub verpassen

🏞 Urlaubsanspruch berechnen
Urlaubsrechner für Vollzeit & Teilzeit
ℹ️ Teilzeitbeschäftigte haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Der Urlaub wird proportional nach Arbeitstagen umgerechnet (§ 13 Abs. 1 BUrlG).
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Meine Erfahrung mit dem Urlaubsrechner

Bei der Prüfung des Urlaubsrechners habe ich verschiedene Arbeitswochen und Beschäftigungszeiträume getestet. Dazu gehörten Vollzeitmodelle mit fünf Arbeitstagen sowie Teilzeitmodelle mit zwei, drei oder vier regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche. Besonders hilfreich ist, dass der Rechner nicht nur den jährlichen Vollzeiturlaub berücksichtigt, sondern auch die eigenen Arbeitstage und die Anspruchsmonate einbezieht.

Die Tests haben mir gezeigt, dass für den Urlaubsanspruch vor allem die regelmäßigen Arbeitstage wichtig sind. Die tägliche oder wöchentliche Stundenzahl allein reicht für eine korrekte Berechnung nicht aus. Bei einem unterjährigen Eintritt, einer Kündigung, Elternzeit, Krankheit oder wechselnden Arbeitstagen können jedoch zusätzliche Regeln gelten. Deshalb dient das Ergebnis als erste Orientierung. Für eine verbindliche Berechnung sollten Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die Angaben der Personalabteilung geprüft werden.

Urlaubsanspruch berechnen

Urlaubsanspruch berechnen: Formel, Teilzeit, Kündigung und Sonderfälle 2026

Wer seinen Urlaubsanspruch berechnen möchte, muss mehr beachten als den Jahresurlaub im Arbeitsvertrag. Entscheidend sind Arbeitstage pro Woche, Beschäftigungsdauer, vollständige Beschäftigungsmonate, bereits genommene Urlaubstage und mögliche Sonderfälle wie Kündigung, Elternzeit, Mutterschutz oder Krankheit. Das Bundesurlaubsgesetz sichert Arbeitnehmern bezahlten Erholungsurlaub und legt für eine Sechs-Tage-Woche 24 Werktage als gesetzliche Untergrenze fest; bei einer Fünf-Tage-Woche entsprechen vier Wochen Urlaub regelmäßig 20 Arbeitstagen. Teilzeitkräfte und Minijobber erhalten keinen geringeren Urlaubszeitraum, sondern eine an ihre regelmäßigen Wochenarbeitstage angepasste Zahl von Urlaubstagen. Bei Resturlaub, Urlaubsabgeltung, Rundung und wechselnden Arbeitszeitmodellen sollten gesetzliche Vorgaben, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung gemeinsam geprüft werden.

Die Urlaubsberechnung folgt damit einem klaren Grundgedanken: Nicht die Zahl der Arbeitsstunden, sondern die Zahl der Arbeitstage bestimmt den Jahresurlaubsanspruch. Ob Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Vier-Tage-Woche oder Minijob, proportionaler Urlaub soll stets dieselbe Erholungsdauer ermöglichen. Digitale Angebote wie ein Urlaubsanspruch Rechner, Urlaubsrechner von Personio, Lexware oder LOHN24 sowie Arbeitszeitrechner.eu können eine erste Berechnung liefern. Arbeitnehmerrechte lassen sich jedoch nur zuverlässig beurteilen, wenn das konkrete Arbeitsverhältnis, der gesetzliche Jahresurlaub, vertraglicher Mehrurlaub, Resturlaub und § 5 Abs. 2 BUrlG getrennt betrachtet werden.

Urlaubsanspruch berechnen: Welche Daten werden benötigt?

Für eine belastbare Berechnungsgrundlage brauchst du zunächst den jährlichen Urlaubsanspruch bei Vollzeit, die Unternehmensarbeitswoche und deine tatsächlichen Wochenarbeitstage. Hinzu kommen Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Beschäftigungsbeginn, Beschäftigungsende, vollständige Monate, Beschäftigungsmonate und bereits genommene Urlaubstage. Auch das Arbeitszeitmodell, regelmäßige Arbeitstage, eine Fünf-Tage-Woche oder Sechs-Tage-Woche sowie Arbeitstage im Unternehmen gehören zu den Urlaubsdaten.

Bei den Prüffeldern Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit, „Krankheitstage“ oder Kündigung reichen Standardangaben oft nicht aus. Die Felder „jährlicher Urlaubsanspruch“ und „beendetes Arbeitsverhältnis“ sowie die Frage, ob du den Urlaubsanspruch berechnen willst, müssen gemeinsam betrachtet werden. Ein LOHN24 Rechner, Lexware Rechner, Personio Rechner oder Arbeitszeitrechner.eu kann den Resturlaub anzeigen, doch die Eingabe muss zwischen Vollzeit-Urlaubsanspruch, Jahresurlaub und tatsächlicher Arbeitswoche unterscheiden. Wer den Urlaubsanspruch berechnen will, sollte daher diese Reihenfolge nutzen:

  1. Jahresurlaub und Vollzeit prüfen.
  2. Wochenarbeitstage und Beschäftigungsdauer erfassen.
  3. Urlaubstage, Sonderfälle und bereits genommene Urlaubstage abziehen.
  4. Rundung und vertragliche Abweichungen kontrollieren.

Gesetzlicher Mindesturlaub und Rechtsgrundlage

Die arbeitsrechtliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz. Nach § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage, wobei Werktage grundsätzlich alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind. Das entspricht vier Wochen Urlaub: 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche und 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Diese gesetzliche Untergrenze gilt für Arbeitnehmer; die Kategorie „bezahlter Erholungsurlaub“ bezeichnet den geschützten Anspruch. Ein Arbeitsvertrag darf sie grundsätzlich nicht unterschreiten. Vollzeitbeschäftigte erhalten mindestens vier Wochen Mindesturlaub, sobald die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist.

Ein vertraglicher Urlaubsanspruch, tariflicher Urlaubsanspruch oder zusätzlicher Urlaub kann über dem Mindestanspruch liegen. Die Prüffelder „gesetzlicher Jahresurlaub“ und „individueller Urlaubsanspruch“ helfen, wenn Unternehmen den Urlaubsanspruch berechnen. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag regeln dann den Mehrurlaub. Besondere gesetzliche Vorschriften gelten für jugendliche Arbeitnehmer und schwerbehinderte Beschäftigte: Jugendliche erhalten altersabhängig mehr Erholungsurlaub, während § 208 SGB IX bei einer Fünf-Tage-Woche fünf Tage Zusatzurlaub vorsieht. Angebote von LOHN24, Lexware, Personio oder Arbeitszeitrechner.eu erklären das Urlaubsrecht, ersetzen aber keine Prüfung der einschlägigen Regelung.

Werktage und Arbeitstage richtig unterscheiden

Die Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt:

Werktage sind nach dem Bundesurlaubsgesetz alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Der Samstag gilt daher grundsätzlich als Werktag.

Arbeitstage sind die Tage, an denen die betreffende Person laut Arbeitsvertrag, Schichtplan oder betrieblicher Einteilung arbeiten muss.

Wer montags bis freitags arbeitet, benötigt für eine freie Woche fünf Urlaubstage. Wer montags, mittwochs und freitags arbeitet, benötigt für dieselbe Kalenderwoche nur drei Urlaubstage. Die arbeitsfreien Dienstage und Donnerstage dürfen nicht als Urlaubstage abgezogen werden.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem normalerweise gearbeitet worden wäre, muss dafür grundsätzlich kein Urlaubstag eingesetzt werden. Das Entgelt für die wegen des Feiertags ausfallende Arbeitszeit ist weiterzuzahlen.

Urlaubsanspruch mit Formel berechnen

Die übliche Urlaubsformel lautet: Jahresurlaubsanspruch Vollzeit ÷ reguläre Vollzeit-Arbeitstage × tatsächliche Wochenarbeitstage. Damit lässt sich der individuelle Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte proportional berechnen. Bei 30 Urlaubstagen in einer Fünf-Tage-Woche ergeben drei Arbeitstage pro Woche 18 Urlaubstage: 30 ÷ 5 × 3 = 18. Bei vier Arbeitstagen entstehen 24 Urlaubstage. Die Formulierung „gesetzliche vier Wochen“ beschreibt dabei die unveränderte Erholungsdauer.

ArbeitszeitmodellBerechnungsformelErgebnis
fünf Arbeitstage30 ÷ 5 × 530 Urlaubstage
vier Arbeitstage30 ÷ 5 × 424 Urlaubstage
drei Arbeitstage30 ÷ 5 × 318 Urlaubstage

Diese Anteilsberechnung nutzt das Arbeitstageverhältnis, nicht eine reduzierte Tagesarbeitszeit. Bleiben unveränderte Arbeitstage bestehen, ändert eine geringere Stundenzahl den Vollzeitanspruch normalerweise nicht. Wer hier den Urlaubsanspruch berechnen möchte, muss den individuellen Urlaubsanspruch statt bloßer Stunden vergleichen. Teilzeitfaktor, Urlaubsquote und proportionale Berechnung werden erst relevant, wenn sich die tatsächlichen Wochenarbeitstage ändern. Personio, Lexware, LOHN24 und Arbeitszeitrechner.eu verwenden meist diese Teilzeitberechnung, doch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können eine günstigere Berechnungsformel vorsehen.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Minijob

Teilzeitbeschäftigte und Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Entscheidend sind Arbeitstage statt Arbeitsstunden: Wer an zwei Arbeitstagen pro Woche arbeitet, erhält bei einem Vollzeitanspruch von 20 Tagen in einer Fünf-Tage-Woche 8 Urlaubstage. Bei drei Arbeitstagen sind es 12 Urlaubstage, bei vier Arbeitstagen 16 Urlaubstage; die Eingabe „ein Arbeitstag“ ergibt 4 Urlaubstage. Die Begriffe „proportionaler Urlaubsanspruch“ und „bezahlter Jahresurlaub“ beschreiben dabei denselben Schutz von vier freien Wochen. So bleibt der gesetzliche Mindesturlaub erhalten.

Beschäftigungsprozent, reduzierte Stunden oder tägliche Arbeitszeit sind nur indirekt wichtig. Eine 60 Prozent Teilzeit kann auf drei Tage verteilt sein, eine 80 Prozent Teilzeit auf vier Tage oder auf fünf kürzere Tage. Deshalb basiert die Urlaubsberechnung auf Wochenarbeitstage und Unternehmensarbeitswoche. Für geringfügige Beschäftigung gilt derselbe proportionale Urlaubsanspruch. Ein Minijob ist kein Urlaubsausschluss; LOHN24, Lexware, Personio und Arbeitszeitrechner.eu sollten daher das Arbeitstageverhältnis und nicht nur den Arbeitszeitanteil abfragen.

Unterschiedlich lange Arbeitstage

Auch bei unterschiedlich langen Schichten zählt jeder Tag mit Arbeitspflicht grundsätzlich als ein Arbeitstag.

Beispiel:

Montag: 8 Stunden

Mittwoch: 6 Stunden

Freitag: 3 Stunden

Es handelt sich um drei Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub ergibt das 18 Urlaubstage pro Jahr

Beschäftigungsmonate, Wartezeit und anteiliger Urlaub

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach einer sechsmonatigen Wartezeit. Erfolgt der Eintritt unterjährig oder endet das Arbeitsverhältnis vor erfüllter Wartefrist, sieht § 5 BUrlG in bestimmten Fällen Teilurlaub vor: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Vollständige Beschäftigungsmonate sind entscheidend; ein angebrochener Kalendermonat zählt für diese 1/12 Jahresurlaub-Berechnung grundsätzlich nicht als vollständiger Monat. Die gesetzliche Rundung greift erst beim Ergebnis, nicht beim Urlaub pro Beschäftigungsmonat.

Bei Ausscheiden vor dem 30. Juni entsteht regelmäßig anteiliger Urlaub für die erste Jahreshälfte. Beispiel: Bei 24 Tagen Jahresurlaubsanspruch und vier vollen Beschäftigungsmonaten ergeben sich 8 Tage. Urlaubsbruchteile von mindestens einem halben Tag sind nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufzurunden. Beim Prüffall „unterjähriger Austritt“ nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte kann voller Urlaubsanspruch beim gesetzlichen Mindesturlaub bestehen; beim Prüffall „unterjähriger Eintritt“ bleibt die Wartezeit wichtig. Vertraglicher Mehrurlaub darf abweichend geregelt sein. Für Beschäftigungsbeginn, Beschäftigungsende, Rundung und Teiljahresanspruch sollten Personio, Lexware, LOHN24 oder Arbeitszeitrechner.eu daher Austritt und Eintritt getrennt prüfen.

Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?

Nach § 5 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz werden Bruchteile von mindestens 0,5 Urlaubstagen auf einen vollen Tag aufgerundet, wenn Teilurlaub nach § 5 Absatz 1 berechnet wird.

Beispiele:

7,5 Tage werden zu 8 Tagen.

10,75 Tage werden zu 11 Tagen.

6,25 Tage werden nicht automatisch zu 6 Tagen abgerundet.

Ein Urlaubsbruchteil unter 0,5 verfällt nicht allein deshalb, weil er kein voller Tag ist. Ohne eine wirksame gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Rundungsregel kann auch ein Anspruch auf einen Bruchteil bestehen. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass ein Anspruch von 6,25 Tagen nicht ohne Rechtsgrundlage auf sechs Tage reduziert werden darf.

Was passiert mit offenem Urlaub beim Arbeitgeberwechsel?

Ein Arbeitnehmer soll für dasselbe Kalenderjahr keinen doppelten Urlaubsanspruch erhalten. Der frühere Arbeitgeber muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung darüber ausstellen, wie viel Urlaub im laufenden Jahr bereits gewährt oder abgegolten wurde. Der neue Arbeitgeber darf diese Tage berücksichtigen.

Beispiel:

gesetzlicher Jahresurlaub: 20 Tage,

beim alten Arbeitgeber bereits genommen: 12 Tage,

noch nicht erfüllter Anspruch: grundsätzlich 8 Tage.

Der konkrete Anspruch beim neuen Arbeitgeber hängt zusätzlich vom Eintrittsdatum, der Wartezeit und einem möglichen vertraglichen Mehrurlaub ab.

Resturlaub, Übertragung und Verfall

So berechnen Sie Ihren verbleibenden Urlaub

Für den aktuellen Resturlaub genügt diese Rechnung:

Jahresurlaub + übertragener Resturlaub + Zusatzurlaub − bereits genommener Urlaub = verbleibender Urlaubsanspruch

Achten Sie darauf, nur tatsächlich verbrauchte Urlaubstage abzuziehen. Wochenenden, regulär arbeitsfreie Tage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit.

Beispiel

Eine Angestellte hat:

28 Tage Jahresurlaub,

3 übertragene Tage aus dem Vorjahr,

bereits 12 Urlaubstage genommen.

Die Berechnung lautet:

28 + 3 − 12 = 19 verbleibende Urlaubstage

Besteht zusätzlich ein anerkannter Anspruch auf Schwerbehindertenzusatzurlaub, muss dieser separat hinzugerechnet werden.

Resturlaub umfasst Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr; das Urlaubskonto weist ihn als „offener Urlaubsanspruch“ nach Abzug des Werts „Urlaubstage genommen“ aus. Das gilt auch in der Probezeit, wenn du den Urlaubsanspruch berechnen willst. Nach § 7 BUrlG soll Jahresurlaub im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Eine Urlaubsübertragung ins Folgejahr ist bei dringenden betrieblichen Gründen oder persönlichen Gründen möglich; der gesetzliche Übertragungszeitraum endet grundsätzlich am 31. März. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder Langzeiterkrankung können besondere Regeln auslösen.

Urlaubsverfall tritt jedoch nicht automatisch ein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer konkret über verbleibende Urlaubstage, gesetzliche Frist und drohenden Verfall informieren und zur Urlaubsnahme auffordern. Ohne rechtzeitigen Verfallshinweis und dokumentierte Arbeitnehmerinformation kann auch die Verjährung später beginnen. Die Hinweispflicht, Informationspflicht des Arbeitgebers, Aufforderung zur Urlaubsnahme und Dokumentation gehören deshalb in jede Urlaubsverwaltung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fließt Resturlaub in die Endabrechnung oder Urlaubsabgeltung ein.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung berechnen

Urlaub wird grundsätzlich als Freizeit gewährt. Erst wenn die Urlaubsnahme wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmöglich ist, entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein Abgeltungsanspruch. Für die Urlaubsabgeltung bei Kündigung werden offene Urlaubstage, Urlaubstage bereits genommen, Kündigungsdatum, Austritt und verbleibender Urlaubsanspruch ermittelt. Der Auszahlungsbetrag erscheint üblicherweise im Abrechnungsschritt „letzte Gehaltsabrechnung“ oder in der Endabrechnung. Beim Tatbestand „unmögliche Urlaubsnahme“ wird die Zahlung als Urlaubsabgeltung, teils auch Urlaubsersatzleistung genannt, abgerechnet.

Die Urlaubsabgeltungsformel orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen. Vereinfacht gilt bei festem Bruttogehalt: Quartalsverdienst ÷ Arbeitstage im 13-Wochen-Zeitraum = Tagesverdienst; Tagesverdienst × offene Urlaubstage = Geldbetrag. Bei einer Fünf-Tage-Woche werden für 13 Wochen häufig 65 Arbeitstage angesetzt; „monatliche Arbeitstage“ ist dagegen keine verlässliche Pauschale. Wer den Urlaubsanspruch berechnen und auszahlen will, braucht zudem Bruttolohn und variable Vergütung. Wochenverdienst, Dreimonatsverdienst, monatliches Bruttogehalt, variable Vergütung und Sachbezüge können die Entgeltberechnung verändern. Lexware, LOHN24 und Arbeitszeitrechner.eu liefern ein Berechnungsbeispiel, doch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sind zusätzlich zu prüfen.

Kann Urlaub ausgezahlt werden?

Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses soll Urlaub tatsächlich der Erholung dienen. Der gesetzliche Mindesturlaub kann deshalb grundsätzlich nicht einfach gegen Geld eingetauscht werden.

Eine Urlaubsabgeltung ist vorgesehen, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann.

Für die Berechnung der Abgeltung wird häufig zunächst der Wert eines Arbeitstages ermittelt:

Bruttoverdienst im maßgeblichen Zeitraum ÷ Zahl der Arbeitstage = Wert eines Urlaubstages

Das Bundesurlaubsgesetz stellt beim Urlaubsentgelt grundsätzlich auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn ab. Zusätzlich gezahlte Überstundenvergütung bleibt dabei grundsätzlich außer Betracht.

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld sind nicht dasselbe:

Urlaubsentgelt ist die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs.

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung, die nur bei entsprechender vertraglicher, tariflicher oder betrieblicher Grundlage geschuldet wird.

Wechselnde Arbeitstage sowie Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit

Bei wechselnden Arbeitstagen oder beim Arbeitsmodell „variable Arbeitswoche“ muss der durchschnittliche Arbeitsplan sachgerecht abgebildet werden. Ein konstantes Arbeitszeitmodell ist einfacher; sonst braucht es eine Durchschnittsberechnung. Ein unregelmäßiger Dienstplan kann über einen repräsentativen Zeitraum in durchschnittliche Arbeitstage umgerechnet werden. Wichtig sind Wochenarbeitstage, Änderungsdatum, Beschäftigungsumfang, individuelle Arbeitsvereinbarung und das Arbeitstageverhältnis. Reduzierte Wochenstunden allein führen nicht automatisch zu einer Urlaubskürzung, wenn die Zahl der Arbeitstage unverändert bleibt.

Beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit dürfen bereits erworbene Urlaubstage aus der Vollzeitphase nicht nachträglich gekürzt werden. Für Zeiträume nach dem Arbeitszeitwechsel ist eine neue proportionale Berechnung zulässig, etwa von fünf Arbeitstagen auf zwei Arbeitstage. Beim Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit wird der neue Anspruch ebenfalls zeitabschnittsbezogen betrachtet. Bestandsschutz betrifft die vor dem Wechsel entstandenen Tage; Urlaubsneuberechnung betrifft den späteren Zeitraum. Personio, LOHN24 und Arbeitszeitrechner.eu müssen deshalb mehr als eine Teilzeitquote erfassen.

Beispiel: Wechsel von fünf auf drei Arbeitstage

Eine Beschäftigte hat bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Urlaubstage. Ab dem 1. Juli arbeitet sie nur noch an drei Tagen pro Woche.

Januar bis Juni:

30 × 6 ÷ 12 = 15 Tage

Juli bis Dezember:

Der entsprechende Jahresurlaub bei drei Arbeitstagen beträgt:

30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage

Für sechs Monate:

18 × 6 ÷ 12 = 9 Tage

Gesamtanspruch:

15 + 9 = 24 Urlaubstage

Eine einfache Neuberechnung des gesamten Jahres mit drei Arbeitstagen würde nur 18 Tage ergeben und den bereits im ersten Halbjahr erworbenen Urlaubsanteil unzulässig verkürzen.

Urlaub bei unregelmäßigen Arbeits- und Schichttagen

Bei wechselnden Schichten, Arbeit auf Abruf oder stark schwankenden Einsatztagen ist eine Wochenformel oft ungeeignet. Dann wird der Anspruch anhand der individuellen Arbeitstage in einem repräsentativen Zeitraum oder im Kalenderjahr berechnet.

Für den gesetzlichen Mindesturlaub kann bei einer betrieblichen Fünf-Tage-Woche folgende Formel verwendet werden:

20 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage im Jahr ÷ 260 betriebliche Arbeitstage

Bei einer betrieblichen Sechs-Tage-Woche lautet die Grundlage:

24 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage im Jahr ÷ 312 betriebliche Arbeitstage

Das Bundesarbeitsgericht stellt bei ungleichmäßiger Arbeitszeit auf das Verhältnis der individuellen Tage mit Arbeitspflicht zu den üblichen Jahresarbeitstagen ab.

Beispiel mit 90 Arbeitstagen pro Jahr

Eine Aushilfe arbeitet voraussichtlich an 90 Tagen im Kalenderjahr. Im Betrieb gilt eine Fünf-Tage-Woche.

20 × 90 ÷ 260 = 6,92 Tage

Daraus ergeben sich sieben gesetzliche Urlaubstage. Die Minijob-Zentrale verwendet für unregelmäßige Beschäftigungen dieselbe Jahresformel.

Bei Dienstplänen sollte die Berechnung überprüft werden, sobald sich die Zahl der tatsächlichen Einsatztage deutlich von der ursprünglichen Planung unterscheidet.

Besondere Fälle beim Urlaubsanspruch

Bei Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Urlaubstage bei Krankheit und zertifizierte Krankheitstage sind getrennt zu dokumentieren, wenn du den Urlaubsanspruch berechnen musst. Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht als Urlaubstage gerechnet, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeitsunfähigkeit nachweist. Bei Langzeiterkrankung gilt für gesetzlichen Urlaub regelmäßig ein verlängerter Verfallszeitraum von 15 Monaten; Details hängen davon ab, wann die Krankheit begann und ob der Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllen konnte.

Mutterschutzzeiten gelten als Beschäftigungszeiten. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit entsteht ebenfalls, doch ein vollständiger Kalendermonat kann durch 1/12 Kürzung betroffen sein. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollständigen Kalendermonat um 1/12 kürzen, außer bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber. Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten Zusatzurlaub, Jugendliche altersabhängigen Mindesturlaub. Bei einem Modell „unbezahlter Sonderurlaub“, Sabbatical, unbezahlter Freistellung oder ruhendem Arbeitsverhältnis kann die beschäftigungsfreie Zeit zu einer zeitanteiligen Urlaubskürzung führen. Jeder Sonderfall verlangt eine Prüfung von Urlaubsrecht, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsvertrag und der Frage, ob eine gesetzliche Ausnahme greift.

Beispiel:

Jahresurlaub: 30 Tage,

vollständige Elternzeitmonate: 8,

keine Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber.

Mögliche Kürzung:

30 ÷ 12 × 8 = 20 Tage

Verbleibender Jahresurlaub:

30 − 20 = 10 Tage

Resturlaub aus der Zeit vor Beginn der Elternzeit ist nach deren Ende im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis während oder unmittelbar nach der Elternzeit, ist noch offener Urlaub unter den gesetzlichen Voraussetzungen abzugelten.

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte

Schwerbehinderte Menschen haben bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Verteilt sich ihre regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage, wird auch der Zusatzurlaub entsprechend angepasst.

Arbeitstage pro Woche

Gesetzlicher Zusatzurlaub

3 Tage

3 zusätzliche Tage

4 Tage

4 zusätzliche Tage

5 Tage

5 zusätzliche Tage

6 Tage

6 zusätzliche Tage

Der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX setzt grundsätzlich eine Schwerbehinderung voraus. Eine bloße Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen führt nicht automatisch zu diesem Zusatzurlaub.

Urlaub für minderjährige Beschäftigte

Für Jugendliche gelten höhere Mindestansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

Alter zu Beginn des Kalenderjahres

Mindesturlaub

Noch nicht 16 Jahre

30 Werktage

Noch nicht 17 Jahre

27 Werktage

Noch nicht 18 Jahre

25 Werktage

Diese Werte beziehen sich auf Werktage. Da Jugendliche grundsätzlich nur an fünf Tagen pro Woche beschäftigt werden dürfen, ist gegebenenfalls eine Umrechnung in Arbeitstage erforderlich.

Kurzarbeit und Urlaub

Bei Kurzarbeit mit vollständig ausfallenden Arbeitstagen können diese Null-Arbeitstage bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden. Fallen beispielsweise mehrere Monate lang bestimmte Wochentage vollständig aus, kann sich die Zahl der Urlaubstage für diesen Zeitraum vermindern.

Anders liegt der Fall, wenn lediglich die tägliche Arbeitszeit reduziert wird, die Zahl der Arbeitstage aber gleich bleibt. Eine Verkürzung von acht auf vier Stunden an weiterhin fünf Arbeitstagen verändert die Anzahl der Urlaubstage grundsätzlich nicht.

Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Mindesturlaub

Viele Unternehmen gewähren Urlaub über Mindestniveau, etwa 28 oder 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Dieser vertragliche Mehrurlaub entsteht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Urlaubsregelung. Gesetzlicher Mindesturlaub und tariflicher Mehrurlaub sollten klar getrennt werden, weil für zusätzliche Urlaubstage andere Regeln zu Teilurlaub, Übertragung, Krankheit oder Verfall vereinbart werden können, sofern die gesetzliche Untergrenze geschützt bleibt.

Für Teilzeit gilt auch beim Mehrurlaub meist die Urlaubsformel Vollzeitanspruch ÷ Arbeitstage pro Woche in Vollzeit × individuelle Arbeitstage. So bleibt proportionaler Urlaub über verschiedene Beschäftigungsmodelle vergleichbar. Allerdings können tarifliche Ansprüche oder eine Unternehmensregelung günstiger sein. Wer den Urlaubsanspruch berechnen möchte, sollte daher vertragliche Ansprüche, individuellen Urlaubsanspruch, Jahresurlaubsanspruch und Mehrurlaubsregelung getrennt ausweisen. Personio kann diese Trennung technisch abbilden, rechtlich maßgeblich bleibt die konkrete Vereinbarung.

Praxis-Tipps zur Urlaubsabrechnung

Eine saubere Urlaubsabrechnung beginnt mit einem aktuellen Urlaubskonto. Es sollte Urlaubsanspruch, Urlaubstage genommen, Resturlaub, Übertragungsgrund, Verfallsfrist und offene Urlaubstage transparent ausweisen. Arbeitgeber sollten ihre Informationspflicht und gesetzliche Pflichten erfüllen, rechtzeitig einen Arbeitgeberhinweis senden und Arbeitnehmer zur Urlaubsnahme auffordern. Ein belastbarer Nachweis schützt beide Seiten und erleichtert Fristenkontrolle, Personalabrechnung und Urlaubsverwaltung.

Bei Kündigung oder Austritt gehören Resturlaubsberechnung, Urlaubsabgeltung und mögliche Auszahlung in die letzte Abrechnung. Die Endabrechnung sollte erklären, welche Tage genommen, übertragen, verfallen oder abgegolten wurden. LOHN24 kann die Lohnabrechnung unterstützen, ersetzt aber keine Dokumentation der gesetzlichen Pflichten. Der wichtigste Praxis-Tipp lautet deshalb: Beschäftigungsdaten, Urlaubskonto und Arbeitnehmerinformation regelmäßig abgleichen, statt erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachzurechnen.

Besondere Umstände im Urlaubsrechner

Ein guter Urlaubsrechner verarbeitet nicht nur Jahresurlaub und Wochenarbeitstage. Zu den Eingabedaten gehören Beschäftigungsbeginn, Beschäftigungsende, Beschäftigungsdauer, Arbeitsverhältnis, bereits genommene Urlaubstage und verbleibender Urlaub. Zusätzlich sollten Berechnungsparameter für Teilurlaub, Kündigung, Krankheitstage, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubsübertragung verfügbar sein. Nur dann kann der Rechner den individuellen Urlaubsanspruch nachvollziehbar darstellen.

Sonderfälle sollten nicht stillschweigend in eine Standardformel gepresst werden. Der Rechner muss kenntlich machen, ob ein Ergebnis auf gesetzlichen Regeln, Arbeitsvertrag oder Annahmen beruht. Arbeitszeitrechner.eu und andere Tools können eine Orientierung geben, doch besondere Umstände wie Resturlaub aus Vorjahren, ein unterjähriger Wechsel der Arbeitstage oder eine Kürzung in Elternzeit brauchen zusätzliche Prüfung. Die ausgegebenen Urlaubstage sind daher eine Rechenhilfe, keine verbindliche Rechtsberatung.

Beispiel zur Berechnung der Urlaubsabgeltung

Ein Arbeitnehmer scheidet durch Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis aus und hat 8 offene Urlaubstage. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 3.000 Euro, die Wochenarbeitszeit verteilt sich auf fünf Arbeitstage. Für das Berechnungsbeispiel beträgt der Quartalsverdienst 9.000 Euro. Der Wochenverdienst liegt bei 692,31 Euro; geteilt durch fünf Arbeitstage ergibt sich ein Tagesverdienst beziehungsweise Tagesentgelt von 138,46 Euro.

BerechnungsschritteWert
Dreimonatsverdienst9.000,00 €
Tagesverdienst bei 65 Arbeitstagen138,46 €
nicht genommener Urlaub8 Tage
Auszahlungsbetrag1.107,68 € brutto

Die Urlaubsabgeltungsformel ergibt damit einen Geldwert von 1.107,68 Euro brutto. Der konkrete Urlaubstagwert kann beim Rechenschritt „anteilige Berechnung“ abweichen, wenn Arbeitsentgelt, Provisionen, Zuschläge oder unregelmäßige Arbeitstage einzubeziehen sind. Lexware oder eine Gehaltsabrechnung kann die Entgeltberechnung unterstützen. Maßgeblich bleiben Resturlaub, Austritt, Vergütung und die letzten 13 Wochen; die Urlaubsabgeltung erscheint in der Endabrechnung.

Häufige Fehler bei der Urlaubsberechnung

Wochenstunden statt Arbeitstage verwenden

20 Wochenstunden können auf zwei, drei, vier oder fünf Tage verteilt sein. Je nach Verteilung entsteht eine andere Zahl von Urlaubstagen. Die Stundenzahl allein reicht deshalb nicht.

Teilzeitkräfte pauschal benachteiligen

Teilzeit bedeutet nicht automatisch weniger freie Urlaubswochen. Die Zahl der Tage wird reduziert, die Zahl der möglichen freien Wochen bleibt vergleichbar.

Bei Austritt immer durch zwölf teilen

Bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte kann der volle gesetzliche Mindesturlaub bestehen. Eine einfache Zwölftelung kann daher zu einem rechtswidrig niedrigen Ergebnis führen.

Den gesamten Urlaub nach dem neuesten Arbeitsmodell berechnen

Wechselt eine Person während des Jahres von fünf auf drei Arbeitstage, müssen die Zeiträume getrennt betrachtet werden. Sonst kann bereits erworbener Urlaub verloren gehen.

Angebrochene Monate als volle Monate zählen

Bei Teilurlaub zählen grundsätzlich volle Beschäftigungsmonate. Günstigere tarifliche oder vertragliche Regelungen sind möglich, sollten aber nicht ohne Prüfung vorausgesetzt werden.

Vertragsurlaub und Mindesturlaub vermischen

Viele Streitfälle entstehen, weil der Vertrag nicht klar zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und zusätzlichem Mehrurlaub unterscheidet. Für Übertragung, Kürzung, Verfall und Austritt können unterschiedliche Regeln gelten

Checkliste für eine korrekte Berechnung

Prüfen Sie nacheinander:

Wie viele Urlaubstage nennt der Arbeits- oder Tarifvertrag?

Auf wie viele Arbeitstage pro Woche bezieht sich diese Zahl?

An wie vielen Tagen pro Woche arbeiten Sie tatsächlich?

Ist Ihre Arbeitszeit regelmäßig oder wechselnd?

Haben Sie erst im laufenden Jahr begonnen?

Endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr?

Wurde die sechsmonatige Wartezeit erfüllt?

Gibt es Elternzeit, unbezahlten Sonderurlaub oder Kurzarbeit?

Besteht ein Anspruch auf Schwerbehindertenzusatzurlaub?

Wurde Resturlaub aus dem Vorjahr übertragen?

Wie viele Urlaubstage wurden bereits genommen?

Enthält der Vertrag eigene Regeln für Mehrurlaub und Rundung?

Bei widersprüchlichen Angaben sollten Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Urlaubskonto gemeinsam geprüft werden. Der gesetzliche Mindesturlaub bildet dabei die Untergrenze.

Häufig gestellte Fragen

How much statutory annual leave is available?

Der gesetzliche Jahresurlaub beträgt nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Das sind vier Wochen Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht der Mindestanspruch 20 Arbeitstagen. Arbeitnehmer dürfen durch Arbeitsvertrag nicht unter diese gesetzliche Untergrenze fallen; Tarifvertrag oder Einzelvertrag können zusätzlichen Urlaub gewähren.

Werktage und Arbeitstage sind dabei nicht dasselbe. Das Bundesurlaubsgesetz rechnet historisch mit sechs möglichen Werktagen pro Woche. LOHN24, Personio und Arbeitszeitrechner.eu übertragen den Mindesturlaub auf die tatsächliche Arbeitswoche. Das Urlaubsrecht schützt somit Erholungsurlaub von vier Wochen, nicht pauschal immer 20 Urlaubstage.

How is annual leave calculated for part-time employees?

Für Teilzeitbeschäftigte lautet die Urlaubsformel: Vollzeitanspruch ÷ reguläre Arbeitstage × tatsächliche Arbeitstage. Bei 30 Tagen Vollzeitanspruch und drei Wochenarbeitstagen entstehen 18 Urlaubstage. Die proportionale Berechnung folgt dem Arbeitstageverhältnis. Arbeitsstunden, reduzierte Arbeitszeit, Beschäftigungsprozent oder Teilzeitquote ändern den Anspruch nicht, solange die Arbeitstage unverändert bleiben.

Personio, Lexware, LOHN24 und Arbeitszeitrechner.eu rechnen deshalb mit Arbeitstage statt Stunden. Das gilt auch für Minijob und andere Teilzeitmodelle. Wer den Urlaubsanspruch berechnen will, muss die tatsächlichen Wochenarbeitstage mit der betrieblichen Arbeitswoche vergleichen, damit der individuelle Urlaubsanspruch dieselbe Zahl freier Wochen ermöglicht.

What applies when employment begins or ends during the year?

Bei unterjährigem Eintritt oder unterjährigem Austritt sind Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Beschäftigungsbeginn, Beschäftigungsende, Wartezeit und vollständige Beschäftigungsmonate entscheidend. Vor erfüllten sechs Monaten entsteht Teilurlaub von einem Zwölftel pro vollem Monat. Beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte, also bis 30. Juni, gilt ebenfalls häufig die 1/12 Jahresurlaub-Regel.

Nach erfüllter Wartezeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte kann der volle gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen. Bereits gewährter Urlaub beim früheren Arbeitgeber ist zu berücksichtigen. Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG, Resturlaub und vertraglicher Mehrurlaub sind gesondert zu prüfen. Personio, Lexware, LOHN24 und Arbeitszeitrechner.eu sollten diese Zeitgrenzen korrekt abbilden.

What should be considered when weekly working days change?

Ändern sich wechselnde Wochenarbeitstage, braucht es eine individuelle Berechnung ab dem Änderungsdatum. Entscheidend sind Wochenplan, Arbeitszeitmodell, Teilzeitfaktor, reduzierte Arbeitstage und durchschnittliche Arbeitstage. Bei einem unregelmäßigen Dienstplan oder einer variablen Arbeitswoche sollte ein repräsentativer Durchschnitt verwendet werden, damit das Arbeitstageverhältnis realistisch bleibt.

Bereits erworbene Urlaubstage aus der Vollzeit dürfen beim Wechsel in Teilzeit nicht gekürzt werden. Für die Zeit nach der Arbeitszeitänderung erfolgt eine neue Berechnung als proportionaler Urlaub. Unveränderte Tagesstunden oder reduzierte Wochenstunden sind weniger wichtig als die Zahl der Arbeitstage. LOHN24 und Personio können eine Urlaubsneuberechnung unterstützen, müssen aber die Zeiträume getrennt führen.

Can annual leave expire?

Resturlaub kann grundsätzlich am Kalenderjahresende oder nach zulässiger Übertragung am 31. März des Folgejahres verfallen. Voraussetzung ist jedoch regelmäßig, dass der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt, den offenen Urlaubsanspruch konkret mitteilt und zur Urlaubsnahme auffordert. Betriebliche Gründe, persönliche Gründe, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit können die gesetzliche Frist verändern.

Ohne ordnungsgemäßen Verfallshinweis und Arbeitnehmerinformation kann Urlaubsverfall ausbleiben; auch die Verjährung beginnt dann möglicherweise später. Bei Langzeiterkrankung gelten besondere Grenzen. Wer den Urlaubsanspruch berechnen möchte, sollte daher Urlaubsübertragung, Informationspflicht des Arbeitgebers und Dokumentation prüfen, statt sich allein auf einen Rechner von LOHN24, Personio oder Arbeitszeitrechner.eu zu verlassen.

What happens to annual leave during sickness?

Krankheit beseitigt den Urlaubsanspruch nicht. Werden Krankheitstage während des Urlaubs durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen, zählen diese zertifizierten Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Der Erholungsurlaub kann später erneut beantragt werden. Ohne ärztlichen Nachweis greift diese Sonderregel nicht.

Bei Langzeiterkrankung bleibt nicht verbrauchter Urlaub länger bestehen, verfällt aber bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit regelmäßig 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Die genaue Wirkung der Hinweispflicht hängt vom Krankheitsbeginn ab. Arbeitszeitrechner.eu kann den Resturlaub erfassen, doch Fortbestand des Urlaubsanspruchs, Urlaubsübertragung und verlängerter Verfallszeitraum müssen rechtlich eingeordnet werden.

What happens to entitlement during parental leave?

Für die Kategorie „gesetzlicher Urlaub“ gilt: Während der Elternzeit entsteht grundsätzlich Urlaubsanspruch, doch der Arbeitgeber kann ihn um 1/12 pro vollem Kalendermonat kürzen. Diese „Kürzung um ein Zwölftel“ muss erklärt werden; sie tritt nicht automatisch ein. Bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist der Eintrag „gleicher Arbeitgeber“ wichtig, denn dann greift § 17 BEEG nicht in gleicher Weise.

Nicht genommener Resturlaub wird grundsätzlich nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewährt. Endet das Arbeitsverhältnis anschließend, kann eine Urlaubsabgeltung entstehen. Das Elternzeitgesetz schützt damit den Urlaubsfortbestand, erlaubt aber eine Arbeitgeberkürzung für das ruhende Arbeitsverhältnis. Personio sollte Beschäftigungsmonat, Elternzeit und Teilzeitphase getrennt abbilden.

Is there an entitlement during a sabbatical?

Bei einem Sabbatical hängt die Urlaubsentstehung von der Vertragsgestaltung ab. Vereinbaren die Parteien unbezahlten Sonderurlaub oder eine unbezahlte Freistellung ohne Arbeitspflicht, kann der gesetzliche Mindesturlaub für den Freistellungszeitraum zeitanteilig entfallen. Das Bundesarbeitsgericht berücksichtigt solche Monate bei der Neuberechnung, weil keine Arbeitsleistung geschuldet wird.

Arbeitsvertrag, Sonderurlaub, ruhendes Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis müssen deshalb genau gelesen werden. Nicht jedes Sabbatical funktioniert gleich: In einem Wertguthabenmodell kann die rechtliche Lage anders sein als bei vollständiger unbezahlter Freistellung. Wer den Urlaubsanspruch berechnen will, sollte für den Urlaubsanspruch im Sabbatical jeden Kalendermonat mit Arbeitspflicht und jeden beschäftigungsfreien Monat getrennt erfassen.

How much leave applies to a six-day working week?

Bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Das entspricht vier Wochen Urlaub. Zum Vergleich: In einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage. Der Jahresurlaubsanspruch wird also an die regelmäßigen Arbeitstage angepasst, ohne den Erholungszeitraum zu verkürzen.

Für die Urlaubsberechnung gilt: Vollzeitanspruch ÷ betriebliche Arbeitstage × individuelle Arbeitstage. LOHN24, Personio und Arbeitszeitrechner.eu können 24 Werktage als Mindestanspruch darstellen. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dürfen mehr Urlaub gewähren. Das Bundesurlaubsgesetz setzt nur die Untergrenze; ein günstigerer Anspruch bleibt bestehen. Auch hier lässt sich der Urlaubsanspruch berechnen, indem die tatsächlichen Wochenarbeitstage sauber dokumentiert werden. Die Darstellung ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung.

Wie wird Urlaub bei zwei Arbeitstagen pro Woche berechnet?

Beim gesetzlichen Mindesturlaub ergeben sich acht Tage pro Jahr. Bei 30 Tagen Vertragsurlaub auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche sind es zwölf Tage.

Muss Resturlaub bei einer Kündigung genommen werden?

Wenn der Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses noch gewährt werden kann, soll er grundsätzlich genommen werden. Ist das nicht mehr möglich, wird der offene Anspruch abgegolten

Kann ich nicht genommenen Urlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Der Urlaub wird nicht wie ein Guthaben übertragen. Der neue Arbeitgeber berücksichtigt jedoch, welchen Urlaub der frühere Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt oder abgegolten hat.

Muss ich Urlaub beim Arbeitgeber beantragen?

Ja. Der gewünschte Zeitraum muss grundsätzlich abgestimmt und genehmigt werden. Der Arbeitgeber hat Urlaubswünsche zu berücksichtigen, darf sie aber bei dringenden betrieblichen Belangen oder vorrangigen sozialen Urlaubswünschen anderer Beschäftigter ablehnen.

Darf der Arbeitgeber 7,4 Urlaubstage auf 7 Tage abrunden?

Nicht ohne passende Rechtsgrundlage. Ein Bruchteil unter einem halben Tag wird zwar nicht nach § 5 Absatz 2 aufgerundet, fällt aber nicht automatisch weg.

Wie viel Urlaub habe ich bei einer Vier-Tage-Woche?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 16 Tage. Gewährt der Arbeitgeber 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, ergeben sich 24 Tage: 30 ÷ 5 × 4.

Bekomme ich bei halber Arbeitszeit auch nur halb so viel Urlaub?

Nicht automatisch. Arbeiten Sie weiterhin an fünf Tagen pro Woche, bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich. Arbeiten Sie nur noch an zweieinhalb oder drei Tagen, wird nach den Arbeitstagen umgerechnet.

Werden Feiertage vom Urlaubskonto abgezogen?

Ein gesetzlicher Feiertag, der auf einen regulären Arbeitstag fällt, verbraucht grundsätzlich keinen Urlaubstag. Regional unterschiedliche Feiertage sind nach dem maßgeblichen Arbeitsort zu beurteilen.

Habe ich während der Probezeit Anspruch auf Urlaub?

Ja. Die Probezeit beseitigt den Urlaubsanspruch nicht. Vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit entsteht grundsätzlich anteiliger Urlaub für volle Beschäftigungsmonate.

Fazit

Um den Urlaubsanspruch zu berechnen, müssen Sie nicht die Wochenstunden, sondern vor allem die Tage mit tatsächlicher Arbeitspflicht kennen. Teilen Sie den Jahresurlaub der zugrunde gelegten Referenzwoche durch deren Arbeitstage und multiplizieren Sie das Ergebnis mit Ihren eigenen regelmäßigen Arbeitstagen.

Bei Eintritt, Kündigung, wechselnder Teilzeit, Schichtarbeit, Elternzeit oder längerer Krankheit reicht diese einfache Formel jedoch nicht immer aus. Dann müssen einzelne Beschäftigungszeiträume, gesetzlicher Mindesturlaub und vertraglicher Mehrurlaub getrennt betrachtet werden.

Als zuverlässige Untergrenze gelten vier Urlaubswochen pro Kalenderjahr. Arbeits- und Tarifverträge dürfen mehr Urlaub gewähren, den gesetzlichen Mindestschutz aber grundsätzlich nicht unterschreiten.